ich habe ein Produkt entwickelt, dass im Marken- und Urheberrecht als sehr kritisch anzusehen ist (Modifikation einer Firmware für ein Embedded Device). Das ich das modifizierte Gerät nicht ohne Weiteres verkaufen darf, ist klar - ebenso die modifizierte Firmware, aber wie schaut das jetzt aus, wenn ich nur einen Patch verkaufe, der keine Originalsoftware beinhaltet - also sozusagen eine Anleitung für den PC, wie er die Modifikation vornehmen kann? Die Software um den Patch zu verarbeiten ist frei verfügbar im Internet erhältlich.
Um mich hier abzusichern, überlege ich eine UG, Ltd. oder UG & Co. KG zu gründen - allerdings gibt es ja die Durchgriffshaftung, wenn ich Gesellschafter & Geschäftsführer gleichzeitig bin. Dazu finde ich Informationen bezüglich Insolvenzverschleppung, Vermögungsvermischung, etc. Diese Probleme lassen sich ja vermeiden, aber...
Angenommen der Hersteller der Gerätes würde die Gesellschaft (zivilrechtlich) verklagen, kann dann die Durchgriffshaftung greifen? Gibt es da Unterschiede in den 3 Gesellschaftsformen, ausser einer Verzögerung
Allerdings möchte ich für die Gesellschaft dann keine eigenen Räume anmieten, sondern in meinen Wohnräumen betreiben. Hier existiert schon ein Einzelunternehmen. Wie muss ich das Trennen?
Danke!
Eventuell gibt's ja auch jemanden hier, der sich an dem (eher kleinem) Projekt beteiligen möchte