Abmahnung ausserhalb Deutschlands

Abmahnung ausserhalb Deutschlands

Beitragvon celtus am 29.04.2010, 13:58

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Wie ich so durch dieses Forum screenend lesen kann, scheint Abmahnung in Deutschland ja fuer manche das taegliche Brot und fuer viele ein laestiges business uebel zu sein. Wenn ich dann noch die Gruende fuer Abmahnung und den Aufwand um Abmahnung zu vermeiden lese, bekomme ich literally Angst in Deutschland Business zu betreiben.
Es ist bisher zwar noch nicht vorgekommen, aber koennen diese Abmahnhaie auch auf mich zukommen, da unsere sites ja auch in deutsch sind (zumindestens teilweise). Mein Gefuehl sagt nein, da meine company als betreiber dieser sites ausserhalb des Deutschen Abmahnraumes liegt und die Verwendung der Deutschen Sprache noch keinen Grund zur Anwendung Deutschen Rechts begruendet, aber ich kann dass auch komplett misinterpetieren. Eure Meinung? :?:
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Re: Abmahnung ausserhalb Deutschlands

Beitragvon maltamasche am 30.04.2010, 06:38

Seine Seite in mehreren Sprachen zu betreiben begründet noch keinen deutschen Gerichtsstand. In Ihrem Fall könnte ich mir allerdings vorstellen, dass man die deutschen Seiten Ihrer deutschen GmbH anrechnet auch wenn diese eventuell nicht im Impressum als Betreiber steht, so ist doch klar ersichtlich, dass der deutsche Text für die deutsche GmbH steht um Kunden zu werben.

Diese ganzen Disclaimer "keine Abmahnung ohne Kontakt" sind wohl auch völlig nutzlos um sich gegen Gebühren zu schützen. Der einzig wirksame Schutz in Deutschland ist, dass man auf seiner Webseite nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit verbreitet. Und wenn dann eine aus der Luft gegriffene Abmahnung kommt, dann kann man sich mit Aussicht auf Erfolg dagegen wehren. Aber es ist und bleibt lästig.

Wir betreuen auf Malta einige Firmen aus Deutschland auch Affiliates u.a. die hier eine Firma gegründet haben und Ihre Webseiten von hier betreiben um dieser ganzen Abmahnerei zu entgehen. Da stehen dann mal zur Abwechslung nicht die niedrigen Steuern im Vordergrund. Ein Deutscher Abmahner wird nicht nach Malta abmahnen, weil es keinen Sinn macht. Er müsste in Malta klagen und dass wäre nicht vielversprechend und mit einem Kostenrisiko verbunden, da man hier unter Umständen auch im Erfolgsfall seine Kosten selber trägt. Die Einzigen die hier in Malta klagen würden sind Mitbewerber aus Malta. Dies ist aber eher unüblich da man hier in Malta grossen Wert auf Diskretion legt und das Waschen von schmutziger Wäsche in der Öffentlichkeit unerwünscht ist.

Und damit keine Missverständniss aufkommen: Es geht hier nicht um Betreiber zwielichtiger Seiten, sondern ganz normale Geschäftsleute die einfach keine Lust mehr haben jeden zweiten Tag wieder zum Anwalt zu rennen.
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