Re: Abmahnung ausserhalb Deutschlands
von maltamasche am 30.04.2010, 06:38
Seine Seite in mehreren Sprachen zu betreiben begründet noch keinen deutschen Gerichtsstand. In Ihrem Fall könnte ich mir allerdings vorstellen, dass man die deutschen Seiten Ihrer deutschen GmbH anrechnet auch wenn diese eventuell nicht im Impressum als Betreiber steht, so ist doch klar ersichtlich, dass der deutsche Text für die deutsche GmbH steht um Kunden zu werben.
Diese ganzen Disclaimer "keine Abmahnung ohne Kontakt" sind wohl auch völlig nutzlos um sich gegen Gebühren zu schützen. Der einzig wirksame Schutz in Deutschland ist, dass man auf seiner Webseite nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit verbreitet. Und wenn dann eine aus der Luft gegriffene Abmahnung kommt, dann kann man sich mit Aussicht auf Erfolg dagegen wehren. Aber es ist und bleibt lästig.
Wir betreuen auf Malta einige Firmen aus Deutschland auch Affiliates u.a. die hier eine Firma gegründet haben und Ihre Webseiten von hier betreiben um dieser ganzen Abmahnerei zu entgehen. Da stehen dann mal zur Abwechslung nicht die niedrigen Steuern im Vordergrund. Ein Deutscher Abmahner wird nicht nach Malta abmahnen, weil es keinen Sinn macht. Er müsste in Malta klagen und dass wäre nicht vielversprechend und mit einem Kostenrisiko verbunden, da man hier unter Umständen auch im Erfolgsfall seine Kosten selber trägt. Die Einzigen die hier in Malta klagen würden sind Mitbewerber aus Malta. Dies ist aber eher unüblich da man hier in Malta grossen Wert auf Diskretion legt und das Waschen von schmutziger Wäsche in der Öffentlichkeit unerwünscht ist.
Und damit keine Missverständniss aufkommen: Es geht hier nicht um Betreiber zwielichtiger Seiten, sondern ganz normale Geschäftsleute die einfach keine Lust mehr haben jeden zweiten Tag wieder zum Anwalt zu rennen.