Hallo Leser,
gemeinsam mit meinem Geschäftspartner möchte ich eine UG gründen.
Wir sind derzeit noch in unseren Jobs gebunden und beabsichtigen zu kündigen.
Da mein Geschäftspartner erst vor 9 Monaten sein Studium abschloss und er laut unserer Kenntnis insgesamt 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben muss, um bezuschüsst zu werden, erwägt er einen späteren Ausstieg als ich.
Folgendes Szenario:
Ich kündige zum 30.09, bin ab 01.11. den ersten Tag arbeitslos und stelle beim AA Antrag auf Gründerzuschuss. Mein Geschäftspartner beendet sein Angestelltenverhältnis zum 30.11 und ist am 03.01. den ersten Tag arbeitslos und stellt beim AA Antrag auf Gründerzuschuss. Der Gründunszuschuss wird jeweils mithilfe des gemeinsam erstellten Businessplans beantragt.
Gemeinsam würden wir dann am 04.01. (in gemeinsamer Sperrzeit) die ohnehin existierende GbR aufgeben und eine UG gründen.
Darf vermutet werden, dass beide Personen den Gründungszuschuss so auch erhalten?
Vielen Dank und Gruß.