Hallo,
bin derzeit in einer Unternehmensberatung angestellt. Spiele jetzt mit dem Gedanken mich in der Unternehmensberatung selbständig zu machen. Allerding bin ich im Nebenerwerb schon Geschäftsführer einer UG (Unternehmergesellschaft). Schließt diese bereits bestehende selbständige Nebenerwerbstätigkeit den Erhalt des Gründungszuschusses per se aus, oder besteht hier eine Möglichkeit zum Erhalt der Förderung?
Besten Dank schon mal im Voraus