Hallo Zusammen,
habe hier schon viele hilfreiche Antworten gefunden, würde das ganze aber nochmal gerne anhand eines eigenen falls druchspielen und eure meinungen bzw hilfestellugen haben.
Ich werde zum 15.08 meine jetzige Arbeitsstelle selbst kündigen, somit wäre ich ab dem 16.08 arbeitslos. Und würde ja in die sperrfrist von 3 moanten fallen.
Ich könnte aber bereits ab dem 16.08 eine handelsvertretung auf selbständigerbasis übernehmen. Ich erhalte von meinem vertragpartner für erste halbe jahr aber einen zuschuss zu den fixkosten welche ich haben werde (sehr hoch, da autoleasing etc.) Dennoch bin wirklich auf den gründerzuschuss angewiesen, da die Fixkosten den Zuschuss weit übersteigen werden und im ersten halbe jahr keine großen provisionzahlungen zu erwarten sind.
Momentan Betreibe ich ein Nebengewerbe was mit der neuen Selbstständigkeit nichts zutun hat. Sollte ich diese Gewerbe vor der Neugründung abmelden um den Gründerzsuchuss zu erhalten? Oder kann ich das Gewerbe einfach weiterführen und meine neue Tätigkeit mit aufnehmen?
Darf ich bereits ab dem 16.08 die Handelsvertretung offiziell übernehmen, oder sollten lieber 2-3 tage zwischen alten und neuen job liegen?
Bekomm ich den Gründerschuss nun trotzdem ?
Wann sollte ich den Antrag einreichen?
Bekomm ich den Zuschuss erst nach der Sperre von 3 Monaten für die Dauer von neuen Monate, oder werden die 3 Monate Sperre abgezogen
Vielen Dank, Ihr würdet mir wirklich sehr helfen!