Zuschuss aus Festanstellung - viele Fragen!

Zuschuss aus Festanstellung - viele Fragen!

Beitragvon zunrise0815 am 08.07.2010, 10:36

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Zusammen,
habe hier schon viele hilfreiche Antworten gefunden, würde das ganze aber nochmal gerne anhand eines eigenen falls druchspielen und eure meinungen bzw hilfestellugen haben.

Ich werde zum 15.08 meine jetzige Arbeitsstelle selbst kündigen, somit wäre ich ab dem 16.08 arbeitslos. Und würde ja in die sperrfrist von 3 moanten fallen.
Ich könnte aber bereits ab dem 16.08 eine handelsvertretung auf selbständigerbasis übernehmen. Ich erhalte von meinem vertragpartner für erste halbe jahr aber einen zuschuss zu den fixkosten welche ich haben werde (sehr hoch, da autoleasing etc.) Dennoch bin wirklich auf den gründerzuschuss angewiesen, da die Fixkosten den Zuschuss weit übersteigen werden und im ersten halbe jahr keine großen provisionzahlungen zu erwarten sind.
Momentan Betreibe ich ein Nebengewerbe was mit der neuen Selbstständigkeit nichts zutun hat. Sollte ich diese Gewerbe vor der Neugründung abmelden um den Gründerzsuchuss zu erhalten? Oder kann ich das Gewerbe einfach weiterführen und meine neue Tätigkeit mit aufnehmen?

Darf ich bereits ab dem 16.08 die Handelsvertretung offiziell übernehmen, oder sollten lieber 2-3 tage zwischen alten und neuen job liegen?
Bekomm ich den Gründerschuss nun trotzdem ?
Wann sollte ich den Antrag einreichen?
Bekomm ich den Zuschuss erst nach der Sperre von 3 Monaten für die Dauer von neuen Monate, oder werden die 3 Monate Sperre abgezogen

Vielen Dank, Ihr würdet mir wirklich sehr helfen!
zunrise0815
 
Beiträge: 2
Registriert: 08.07.2010, 08:17

Re: Zuschuss aus Festanstellung - viele Fragen!

Beitragvon garbs am 09.07.2010, 19:08

Wenn du selber kündigst, wirst du für 3 Monate gesperrt. Du musst min. 1 Tag Alg1 beziehen, damit du den Antrag auf GZ stellen kannst. Die 90 Tage Regelung nicht übersehen.... :wink:
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

Re: Zuschuss aus Festanstellung - viele Fragen!

Beitragvon zunrise0815 am 12.07.2010, 08:15

bedeutet dass, ich muss die 90 tage aussitzen, dann 1 tag arbeitlosengeld beziehen und anschließend die förderung bekommen? ... dachte es gibt auch währned der sperrfrist schon möglichkeiten das geld zu beantragen?

Darf ich den handelsvertertervertrag dann erst nach 90+1tag untschreiben? oder kann ich diesen zuvor unterschreiben und erst nach 90+1tag das geschäft gründen?

danke
zunrise0815
 
Beiträge: 2
Registriert: 08.07.2010, 08:17

Re: Zuschuss aus Festanstellung - viele Fragen!

Beitragvon kwmaster am 14.07.2010, 13:59

Kannst Du Dich nicht kündigen lassen??
Benutzeravatar
kwmaster
 
Beiträge: 535
Registriert: 15.04.2008, 12:50
Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis

Re: Zuschuss aus Festanstellung - viele Fragen!

Beitragvon gruendungsberater24 am 01.11.2010, 16:30

Hallo,

auch wenn die Fragestellung schon eine Weile her ist, möchte ich hier abschließend das "Rätsel" im Sinne der Leser auflösen:

1. Die Sperrzeit ist wahrscheinlich unumgänglich.

2. Für den Anspruch auf Gründungszuschuss müssen Sie einen Tag arbeitslos sein (am 16.08.), der Bezug von ALG ist für den Gründungszuschuss unerheblich. Daraus ergibt sich der früheste Beginn am 17.08.

3. Der volle Gründungszuschuss (9 Monate) wird allerdings erst nach Ende der Sperrzeit ausgezahlt

4. Die 90 Tage Regelung gilt für den spätesten Antragszeitpunkt für den Gründungszuschuss (Restanspruch)

5. ein bestehendes nebenberufliches Gewerbe ist förderunschädlich, kann sogar u.U. den Zuverdienstfreibetrg erhöhen

6. Es hat sich erfahrungsgemäß bewährt, den Arbeitsvermittler frühzeitig auf die Planungen einer Selbständigkeit hinzuweisen.

MfG

Michael Köhler
Benutzeravatar
gruendungsberater24
 
Beiträge: 166
Registriert: 10.11.2008, 22:05
Wohnort: Barchfeld/ Werra

  • Anzeige

Zurück zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast