Zeitpunkt der Antragstellung auf Gründungszuschuss

Zeitpunkt der Antragstellung auf Gründungszuschuss

Beitragvon supersonic am 25.09.2011, 00:32

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
bin neu in diesem Forum, Falls die Platzierung der Frage nicht korrekt ist möchte ich mich entschuldigen.

Daten von mir:
ich bin jetzt in einem festen Arbeitsverhältnis und werde ab dem 01.10.2011 arbeitslos (Eigenkündigung).

Ich habe bereits Mitte letzen Monat, persönlich dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass mein Arbeitsverhältnis am 30.09.11 endet. Ich hatte auch schon das Gespräch mit dem Bearbeiter beim Arbeitsamt.

Mein Wunsche ist, ab Mitte Oktober (10.10.2011) als Freiberufler im Bereich IT Dienstleistung/Softwareentwicklung selbständig tätig zu sein.

Ich habe mich bezüglich Gründungszuschuss bei diversen Beratern und Instituten erkundigt.
Leider habe ich, was der Zeitpunkt der Antragstellung und Abholung angeht immer verschiedene Aussagen bekommen.

Ein Berater meint ich sollte jetzt (26.09.11) schon den Antrag auf Gründungszuschuss stellen und den Antrag sobald der abholbereit ist, abholen. Er ist der Meinung, dass die Ausgabe des Antrags nicht am gleichen Tag wie die Antragstellung stattfinden wird. Da die Arbeitsämter es gern in die Länge ziehen. D. h. Ich kann nicht am 5.10 zum Arbeitsamt hinrennen und sagen ich möchte mich Selbständig machen, hätte gern einen Antrag auf GZ.

Ein Anderer Berater teilte mir mit, dass ich erst nach dem ich Arbeitslos bin (somit ab dem 1.10.11) den Antrag auf GZ stellen und abholen darf.

Was ist richtig? Darf ich schon am Montag (26.09.11) dem Arbeitsamt mitteilen, dass ich als Freiberufler tätig sein möchte und dass sie mir den Antrag auf GZ bereitstellen sollen? Würde ich mir da nichts verbauen?

Ich habe gelesen, dass der Antrag auf GZ mit Business Plan usw. auch nach der Gründung (Anmeldung bei Finanzamt) abgegeben werden darf? Ist das Richtig?

Wann muss den der Leistungsantrag vollständig abgegeben werden? Hat das was mit dem Gründungszuschuss zu tun?

Ich danke Ihnen schon im Vorraus für die hilfreichen Antworten.
supersonic
 
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Re: Zeitpunkt der Antragstellung auf Gründungszuschuss

Beitragvon gruendungsberater24 am 25.09.2011, 08:19

Hallo supersonic,

Sie können dem Sachbearbeiter bei der Agentur schon im Erstgespräcch mitteilen, dass Sie ein Unternehmen gründen möchten. Der Gründungszsuchuss muss vor Beginn der Existenzgründung beantragt werden. Als Tag der Antragstellung gilt die Abholung des Antrages.

Auch Wenn Ihnen der Antrag noch vor Beginn der Arbeitslosigkeit ausgehändigt wird, die Voraussetzungen erfüllen Sie trotzdem, weil Sie ja vom 01. - 10.10. arbeitlos sind. Die Abgabe des Antrages zur Bearbeitung kann dann auch noch nach der Gründung erfolgen.

In der Regel wird es so gehandhabt, dass Sie zur Abholung des Antrages einen persönlichen Termin mit Ihrem Vermittler bekommen. Also gleich ansprechen und kruzfristig einen Termin geben lassen. Vielleicht bekommen Sie aufgrund der kurzen Zeit zwischen Arbeitslosenmeldung und Gründung den Antrag auch gleich mit. Dies wirkt sich nicht nachteilig auf den Bezug von Gründungszuschuss aus.

Tag der Gründung ist der Tag, den Sie auf der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt angeben.

Viele Grüße

Michael Köhler
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Re: Zeitpunkt der Antragstellung auf Gründungszuschuss

Beitragvon supersonic am 25.09.2011, 12:48

Hallo Herr Köhler,
ich bedanke mich recht herzlich für die wervolle Information :D .
Gruß Patrick
supersonic
 
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