Hallo,
bin neu in diesem Forum, Falls die Platzierung der Frage nicht korrekt ist möchte ich mich entschuldigen.
Daten von mir:
ich bin jetzt in einem festen Arbeitsverhältnis und werde ab dem 01.10.2011 arbeitslos (Eigenkündigung).
Ich habe bereits Mitte letzen Monat, persönlich dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass mein Arbeitsverhältnis am 30.09.11 endet. Ich hatte auch schon das Gespräch mit dem Bearbeiter beim Arbeitsamt.
Mein Wunsche ist, ab Mitte Oktober (10.10.2011) als Freiberufler im Bereich IT Dienstleistung/Softwareentwicklung selbständig tätig zu sein.
Ich habe mich bezüglich Gründungszuschuss bei diversen Beratern und Instituten erkundigt.
Leider habe ich, was der Zeitpunkt der Antragstellung und Abholung angeht immer verschiedene Aussagen bekommen.
Ein Berater meint ich sollte jetzt (26.09.11) schon den Antrag auf Gründungszuschuss stellen und den Antrag sobald der abholbereit ist, abholen. Er ist der Meinung, dass die Ausgabe des Antrags nicht am gleichen Tag wie die Antragstellung stattfinden wird. Da die Arbeitsämter es gern in die Länge ziehen. D. h. Ich kann nicht am 5.10 zum Arbeitsamt hinrennen und sagen ich möchte mich Selbständig machen, hätte gern einen Antrag auf GZ.
Ein Anderer Berater teilte mir mit, dass ich erst nach dem ich Arbeitslos bin (somit ab dem 1.10.11) den Antrag auf GZ stellen und abholen darf.
Was ist richtig? Darf ich schon am Montag (26.09.11) dem Arbeitsamt mitteilen, dass ich als Freiberufler tätig sein möchte und dass sie mir den Antrag auf GZ bereitstellen sollen? Würde ich mir da nichts verbauen?
Ich habe gelesen, dass der Antrag auf GZ mit Business Plan usw. auch nach der Gründung (Anmeldung bei Finanzamt) abgegeben werden darf? Ist das Richtig?
Wann muss den der Leistungsantrag vollständig abgegeben werden? Hat das was mit dem Gründungszuschuss zu tun?
Ich danke Ihnen schon im Vorraus für die hilfreichen Antworten.