Weiteren Gründungszuschuss bei Umzug

Weiteren Gründungszuschuss bei Umzug

Beitragvon Sprecherin am 30.06.2011, 12:21

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

ich beziehe seit April 2011 als freiberufl. Medienschaffende Gruendungszuschuss. Im Antrag auf Gruendungszuschuss habe ich damals die Region Koeln/Bonn/Duesseldorf als Ort der Selbststaendigkeit angegeben. Aus persoenlichen und finanziellen Gruenden spiele ich nun mit dem Gedanken in den Norden von NRW umzuziehen. Ist eine weitere Zahlung des Gruendungszuschuss gewaehrleistet, wenn ich in eine Region ziehe, die sich ausserhalb der Region befindet, die ich zu Beginn im Antrag auf Gruendungszuschuss angegeben habe?

Wo finde ich eine gesetzliche Regelung dazu?

Unter § 58 STGB III steht : " Die Leistung ist zurueckzufordern, wenn die Bewilligung auf unrichtigen oder unvollstaendigen Angaben beruht, die sie vorsaetzlich gemacht haben(...)"

Koennten meine Angaben zum Ort der Selbststaendigkeit (Koeln/Bonn/Duesseldorf) vor der Bewilligung im Nachhinein als "unrichtig" ausgelegt werden, wenn ich inmitten der Gruendungsphase umziehe? Wenn ja, wie kann ich mich absichern?

Ich habe mich bewusst dafuer entschieden erstmal Rat in einem Forum zu suchen, bevor ich meinen Arbeitsamt-Sachbearbeiter kontaktiere, deswegen waere ich dankbar fuer jeden Rat, der mich nicht an das Arbeitsamt verweist. Bitte ausserdem immer die Quelle angeben.

Herzlichen Dank im Voraus!!
Sprecherin
 
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Re: Weiteren Gründungszuschuss bei Umzug

Beitragvon gral-BeraterTeam am 05.07.2011, 07:19

Guten Morgen,

Eine gesetzliche Regelung dazu ist mir nicht bekannt.

Ihr Angaben zum Ort der Selbststaendigkeit vor der Bewilligung im Nachhinein als "unrichtig" auszulegen, erscheint mir unwahrscheinlich. Als freiberufl. Medienschaffende haben Sie ja, anders als z.B. ein Einzelhändler keinen "Standort" im eigentlichen Sinnne, sondern vielmehr ein Einzugsgebiet - und das erweiteren Sie mit Ihrem Umzug ja nur.

Allenfalls müssen Sie den Ortswechsel angeben (und auch dann nur plausibel begründen z.B. mit der Erweiterung des Einzugsgebiets), wenn Sie im Nov./Dez. eine Weitergewährung des Gründungszuschusses beantragen (wollen).

Schönen Start in den Tag,
Michael von der Haar
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Re: Weiteren Gründungszuschuss bei Umzug

Beitragvon mgb-consulting am 05.07.2011, 11:06

Hallo ...

zuständig bleibt die Agentur für Arbeit in dem Bezirk, in dem man gewohnt hat, als der Antrag bewilligt wurde. Allerdings muss die Adressänderung bekannt gegeben werden, den sonst könnte man sich mit dem Leistungsempfänger nicht in Verbindung setzen.

Das Verfahren ist nicht im Gesetz, sondern in den Geschäftsanweisungen der BA geregelt, der Passus steht auf Seite 6 unter V.GZ.01.

MfG
MGB-Consulting

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... schuss.pdf
mgb-consulting
 

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