Hallo zusammen,
ich beziehe seit April 2011 als freiberufl. Medienschaffende Gruendungszuschuss. Im Antrag auf Gruendungszuschuss habe ich damals die Region Koeln/Bonn/Duesseldorf als Ort der Selbststaendigkeit angegeben. Aus persoenlichen und finanziellen Gruenden spiele ich nun mit dem Gedanken in den Norden von NRW umzuziehen. Ist eine weitere Zahlung des Gruendungszuschuss gewaehrleistet, wenn ich in eine Region ziehe, die sich ausserhalb der Region befindet, die ich zu Beginn im Antrag auf Gruendungszuschuss angegeben habe?
Wo finde ich eine gesetzliche Regelung dazu?
Unter § 58 STGB III steht : " Die Leistung ist zurueckzufordern, wenn die Bewilligung auf unrichtigen oder unvollstaendigen Angaben beruht, die sie vorsaetzlich gemacht haben(...)"
Koennten meine Angaben zum Ort der Selbststaendigkeit (Koeln/Bonn/Duesseldorf) vor der Bewilligung im Nachhinein als "unrichtig" ausgelegt werden, wenn ich inmitten der Gruendungsphase umziehe? Wenn ja, wie kann ich mich absichern?
Ich habe mich bewusst dafuer entschieden erstmal Rat in einem Forum zu suchen, bevor ich meinen Arbeitsamt-Sachbearbeiter kontaktiere, deswegen waere ich dankbar fuer jeden Rat, der mich nicht an das Arbeitsamt verweist. Bitte ausserdem immer die Quelle angeben.
Herzlichen Dank im Voraus!!