Wann darf man Gründungszuschuss beantragen?

Wann darf man Gründungszuschuss beantragen?

Beitragvon serega am 13.10.2011, 11:02

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich wurde gestern vom Arbeitgeber gekündigt und habe mich heute bei der AA arbeitslos gemeldet. Zugleich habe ich im Gespräch mit dem AA-Sachbearbeiter meine mögliche freiberufliche Tätigkeit und den Anspruch auf Gründungszuschuss angesprochen (und mich nach alten/neuen Regelungen erkündigt). AA meinte aber, dass die alten Regelungen für mich nicht mehr gelten, da meine Beschäftigung beim Arbeitgeber noch bis Ende des Jahres läuft (laut Kündigung). Dann hat er mir einen Termin für Januar ausgemacht.

Ist das richtig oder kann ich trotzdem noch die alten Regelungen in Anspruch zu nehmen versuchen?

Vielen Dank im Voraus!
serega
 
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Re: Wann darf man Gründungszuschuss beantragen?

Beitragvon garbs am 13.10.2011, 23:26

Das ist richtig (leider :( ) - dagegen kannst du nichts machen. Warum? Zum Zeitpunkt der Antragstellung musst du mindestens einen Tag lang arbeitslos mit Anspruch auf ALG1 gemeldet sein. Somit stimmt also die Auskunft.
garbs
 
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Re: Wann darf man Gründungszuschuss beantragen?

Beitragvon Corton am 14.10.2011, 08:09

das stimmt leider da kannste leide nichts machen.Wenn du die Antragstellung druchführst muust du wirklich einen tag ALG1 gemeldet sein.
Corton
 
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