Ich habe alles durchgesucht, aber bisher keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden:
Ich erhalte Gründungszuschuss seit Ende Oktober 2009. Jetzt möchte ich umziehen und zwar außerhalb des Zuständigkeit der Arge, welche den Zuschuss bewilligt hat.
Ist es möglich, dass wenn ich den Umzug melde, man eine Rückzahlung verlangt oder die Bewilligung zurückzieht? Oder ist es ok, so lang ich es melde?
Falls es in irgendeiner Weise möglich ist, dass man mir das Geld entziehen kann wegen eines Umzugs, würde ich lieber aufs Ummelden verzichten, bis mein Zuschuss ausläuft und so lang einen Nachsendeauftrag der Post machen... aber das ist nervig und fühlt sich nicht gut an.
Freue mich über Rat.
Zu meinem Unternehmen: Bin Kleinunternehmerin und mache viel tel. Beratung, also relativ standortunabhängig.
Danke, freue mich über Gedanken und Erfahrungen hierzu!
Teanee
