Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon Teanee am 13.01.2010, 21:28

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo!

Ich habe alles durchgesucht, aber bisher keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden:
Ich erhalte Gründungszuschuss seit Ende Oktober 2009. Jetzt möchte ich umziehen und zwar außerhalb des Zuständigkeit der Arge, welche den Zuschuss bewilligt hat.
Ist es möglich, dass wenn ich den Umzug melde, man eine Rückzahlung verlangt oder die Bewilligung zurückzieht? Oder ist es ok, so lang ich es melde?
Falls es in irgendeiner Weise möglich ist, dass man mir das Geld entziehen kann wegen eines Umzugs, würde ich lieber aufs Ummelden verzichten, bis mein Zuschuss ausläuft und so lang einen Nachsendeauftrag der Post machen... aber das ist nervig und fühlt sich nicht gut an.
Freue mich über Rat.
Zu meinem Unternehmen: Bin Kleinunternehmerin und mache viel tel. Beratung, also relativ standortunabhängig.
Danke, freue mich über Gedanken und Erfahrungen hierzu!

Teanee :D
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Re: Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon garbs am 14.01.2010, 21:08

Teanee hat geschrieben:...möchte ich umziehen und zwar außerhalb des Zuständigkeit der Arge, welche den Zuschuss bewilligt hat...


Servus,

frage doch einfach deinen FM (Fallmanager) der deinen GZ bewilligt hat. Geht auch telefonisch. Ein kurzer Anruf bringt dir auf jeden Fall Sicherheit!

Gute Geschäfte!
Viel Erfolg....wünscht garbs!
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Re: Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon Teanee am 14.01.2010, 21:45

Ja, das könnte ich tun, aber dann wüsste der wiederum, dass ich mit dem Gedanken spiele, umzuziehen. Da ich auf jeden Fall umziehe, ganz egal, was die sagen, möchte ich mir das sparen. Was tu ich, wenn der sagt: "Nee, umziehen geht nicht!" und dann sag ich "Na gut, dann bleib ich eben hier..."? Deshalb frage ich ja hier nach. Anonym. 8)
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Re: Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon garbs am 14.01.2010, 23:55

Teanee hat geschrieben:Ja, das könnte ich tun, aber dann wüsste der wiederum, dass ich mit dem Gedanken spiele, umzuziehen. Da ich auf jeden Fall umziehe, ganz egal, was die sagen, möchte ich mir das sparen. Was tu ich, wenn der sagt: "Nee, umziehen geht nicht!" und dann sag ich "Na gut, dann bleib ich eben hier..."? Deshalb frage ich ja hier nach. Anonym. 8)


Kindergarten.

Aber es spiegelt deine Einstellung zum System wider. Schade. Der GZ soll dich bei deiner Existenzgründung unterstützen und nicht behindern. Das ist meine Meinung, aber vielleicht sehen das ja andere Leute eben etwas anders.
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Re: Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon Teanee am 16.01.2010, 08:06

Ich finde auch, dass er mich unterstützen sollte und bin mir auch fast sicher, dass er das tun wird, denn mit meinem Umzug steigen meine geschäftlichen Chancen. Ich ziehe um, weil ich die Unterstützung nutzen möchte / muss, um mein Geschäft so schnell wie möglich standfest zu machen!
Es geht hier nicht um meine oder deine Einstellung zum "System". Ich habe eine fachliche Frage und hoffe auf eine Antwort, bevor ich mich mit dem Amt auseinandersetzen muss. Dafür ist dieses Forum doch gemacht, denke ich.
Falls also jemand mehr weiß, bin ich dankbar. :wink:
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Re: Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon inline am 19.01.2010, 17:25

hmm, geht es denn um den Gründerzuschusss von der AfA oder um das Einstiegsgeld von der ARGE?

Melden muss man das so oder so, habe ich beim Existengründerzuschuss (Ich-AG) lief über die AfA, auch so gemacht. Der Zuschuss lief trotz 2 x umziehen ohne Probleme weiter. Ich meine letztendlich läuft es über die BA direkt.

Bei er ARGE wird es anders sein, insbesondere wenn es ein Eingliederungsvereinbarung, die von beiden Seiten unterschrieben wurde, gibt.

Es kommt halt drauf an, wie die Ausgangslage ist.
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Re: Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon Sprecherin am 30.06.2011, 12:26

Hallo,

ich stecke in einer aehnlichen Situation.
Ich beziehe seit April 2011 als freiberufl. Medienschaffende Gruendungszuschuss. Im Antrag auf Gruendungszuschuss habe ich damals die Region Koeln/Bonn/Duesseldorf als Ort der Selbststaendigkeit angegeben. Aus persoenlichen und finanziellen Gruenden spiele ich nun mit dem Gedanken in den Norden von NRW umzuziehen. Ist eine weitere Zahlung des Gruendungszuschuss gewaehrleistet, wenn ich in eine Region ziehe, die sich ausserhalb der Region befindet, die ich zu Beginn im Antrag auf Gruendungszuschuss angegeben habe?

Wo finde ich eine gesetzliche Regelung dazu?

Unter § 58 STGB III steht : " Die Leistung ist zurueckzufordern, wenn die Bewilligung auf unrichtigen oder unvollstaendigen Angaben beruht, die sie vorsaetzlich gemacht haben(...)"

Koennten meine Angaben zum Ort der Selbststaendigkeit (Koeln/Bonn/Duesseldorf) vor der Bewilligung im Nachhinein als "unrichtig" ausgelegt werden, wenn ich inmitten der Gruendungsphase umziehe? Wenn ja, wie kann ich mich absichern?

Ich habe mich bewusst dafuer entschieden erstmal Rat in einem Forum zu suchen, bevor ich meinen Arbeitsamt-Sachbearbeiter kontaktiere, deswegen waere ich dankbar fuer jeden Rat, der mich nicht an das Arbeitsamt verweist. Bitte ausserdem immer die Quelle angeben.

Herzlichen Dank im Voraus!!
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Re: Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon mgb-consulting am 30.06.2011, 15:45

Hallo ...

zuständig bleibt die Agentur für Arbeit in dem Bezirk, in dem Sie gewohnt haben, als der Antrag bewilligt wurde. Allerdings muss die Adressänderung bekannt gegeben werden, den sonst könnte man sich ja nicht mit Ihnen in Verbindung setzen.

Das Verfahren ist nicht im Gesetz, sondern in den Geschäftsanweisungen der BA geregelt, ich habe Ihnen die GA unten angehängt, der Passus steht auf Seite 6 unter V.GZ.01.

MfG
MGB-Consulting

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... schuss.pdf
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Re: Umzug während Erhalt von Gründungszuschuss?

Beitragvon Sprecherin am 01.07.2011, 09:23

Hallo,

vielen Dank fuer die Infos. Leider geben mir die GAs keine konkreten Antworten auf meine Fragen. Was ich einfach nur wissen moechte ist, ob ich damit rechnen muss, dass mir der Gruendungszuschuss entzogen wird, wenn ich umziehe. Schade, dass es dazu keine gesetzliche Regelung gibt.

Viele Gruesse..
Sprecherin
 
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