Hallo,
ich absolviere derzeit ein Masterstudium und bereite eine Unternehmensgründung mit einem Geschäftspartner vor. Dadurch bin ich im Moment natürlich nicht arbeitssuchend gemeldet.
Ich habe allerdings noch einen Restanspruch auf ALG1, da ich vor dem Studium mehrere Jahre Vollzeit gearbeitet habe.
Die Universität hat mir auf Anfrage informell bestätigt, dass ich aufgrund der anstehenden Gründung das Studium in Teilzeit (<15 Wochenstunden) fortführen könnte (es sind nur noch einige Prüfungen sowie die Abschlussarbeit ausständig).
Habe ich in dieser Konstellation eine Chance auf den Gründungszuschuss und wie sollte ich am besten Vorgehen, da wir schon in Kürze gründen wollen?
Vorab zur Arbeitsagentur und gleich den Antrag auf Gründungszuschuss abholen oder zuerst offiziell als Teilzeitstudent melden und mit dieser Bestätigung das Gespräch mit der Arbeitsagentur suchen bzw. dann arbeitssuchend melden?
Vielen Dank im Voraus.
Michael