Teilzeit-Studium / Gründungszuschuss

Teilzeit-Studium / Gründungszuschuss

Beitragvon mercu am 01.02.2012, 17:06

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich absolviere derzeit ein Masterstudium und bereite eine Unternehmensgründung mit einem Geschäftspartner vor. Dadurch bin ich im Moment natürlich nicht arbeitssuchend gemeldet.

Ich habe allerdings noch einen Restanspruch auf ALG1, da ich vor dem Studium mehrere Jahre Vollzeit gearbeitet habe.

Die Universität hat mir auf Anfrage informell bestätigt, dass ich aufgrund der anstehenden Gründung das Studium in Teilzeit (<15 Wochenstunden) fortführen könnte (es sind nur noch einige Prüfungen sowie die Abschlussarbeit ausständig).

Habe ich in dieser Konstellation eine Chance auf den Gründungszuschuss und wie sollte ich am besten Vorgehen, da wir schon in Kürze gründen wollen?

Vorab zur Arbeitsagentur und gleich den Antrag auf Gründungszuschuss abholen oder zuerst offiziell als Teilzeitstudent melden und mit dieser Bestätigung das Gespräch mit der Arbeitsagentur suchen bzw. dann arbeitssuchend melden?

Vielen Dank im Voraus.
Michael
mercu
 
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Re: Teilzeit-Studium / Gründungszuschuss

Beitragvon garbs am 08.02.2012, 20:30

Wenn du noch min. 180 Tage Restanspruch auf ALG1 hast, dann ab zum Amt, arbeitssuchend melden und einen Antrag auf GZ abholen.

Macht natürlich nur dann Sinn, wenn du bereits deine Gründungsvorbereitungen abgeschlossen hast und du auch unmittelbar (innerhalb von einem Monat) gründen kannst.

Übrigens gibt es hier auch einen Thread zum Thema Ermessensleistung - :( - ich drücke dir die Daumen bei deinem Antrag!
garbs
 
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