Hallo zusammen,
ich plane zu kündigen um mich daraufhin als Freiberufler selbständig zu machen. Mein geplantes Vorgehen ist wie folgt:
Während des Anstellungsverhältnisses:
1. Kündigung zum 30.09.
2. Arbeitsuchendmeldung beim AA mit Hinweis auf geplante Selbstaendigkeit
3. Vermutlich vom AA genannten Beratungstermin wahrnehmen, Selbständigkeit ansprechen
4. Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim FA mit Beginn 02.10.
5. Einreichung des Antrags für Gründerzuschuss mit Businessplan und Bewertung durch StB
Nach dem Anstellungsverhältnis:
6. Arbeitslos am 1.10.
7. Abmeldung beim AA ab 2.10.
8. Private Überbrückung der GKV Beiträge für 10/2011
9. Übernahme der GKV Beiträge durch AA für 11-12/2011
10. Einsetzen von ALG und Gründerzuschuss ab 1/2012
11. Evtl. Beantragung / Fortsetzung von Gründerzuschuss
Dabei ergeben sich noch folgende Fragen für mich:
Allgemein: spielen meine Einnahmen in der Selbständigkeit eine Rolle für Höhe und Fortsetzung des Zuschusses?
Ad 2: Muss ich das auch bei der GKV melden oder geschieht das automatisch?
Ad 4: Ab wann ist es sinnvoll die Tätigkeit anzumelden? Kann ich das sogar schon jetzt machen?
Ad 5: Benötige ich irgendeine Bestätigung der Anmeldung in 4 für den Antrag? Ab wann kann ich den Antrag einreichen und bis wann spätestens? (Hier las ich von "frühestens einen Tag später" nach Treffen mit Fallberater und Arbeitslosigkeit!?)
Ad 7: Passiert das evtl. automatisch nach Absprache mit Fallbearbeiter?
Ad 8: Auf welcher Basis werden die Beiträge der GKV hier berechnet? Ebenfalls auf Basis des Businessplans bzw. der Zahlen die ich vermutlich auch im Zuschussantrag zu vorhersagen versuche?
Ich bedanke mich ganz herzlich für Eure Antworten!
Gruss
Gruender2011