Schon Gesellschafter, trotzdem Gründungszuschuss

Schon Gesellschafter, trotzdem Gründungszuschuss

Beitragvon ml091169 am 15.05.2010, 12:16

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand kann mir helfen bei folgendenm Sachverhalt:

ich bin seit 01.01.2010 arbeitslos und plane mich ab 01.10.2010 selbstständig zu machen und hierfür auch den Gründungszuschuss zu beantragen.
Hierfür werde ich aktiv in eine bereits bestehende GmbH einsteigen, die seit 2007 existiert, und (das ist die Besonderheit) bei der ich bereits Gesellschafter mit 50% Beteiligung am Stammkapital bin. Ich habe aber bis jetzt nicht in der Firma mitgearbeitet.
Mit meiner Hilfe soll dann ein neuer Geschäftszweig aufgebaut werden.

Ich gehe davon aus, dass ich den Gründungszuschuss bewilligt bekomme, möchte aber trotzdem vorher ein paar Meinungen und Info´s hierzu sammeln.

Vielen Dank an alle Antwortenden !!
ml091169
 
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Re: Schon Gesellschafter, trotzdem Gründungszuschuss

Beitragvon garbs am 18.05.2010, 19:04

ml091169 hat geschrieben:...ich bin seit 01.01.2010 arbeitslos und plane mich ab 01.10.2010 selbstständig zu machen und hierfür auch den Gründungszuschuss zu beantragen. Hierfür werde ich aktiv in eine bereits bestehende GmbH einsteigen, die seit 2007 existiert, und (das ist die Besonderheit) bei der ich bereits Gesellschafter mit 50% Beteiligung am Stammkapital bin. ...Ich gehe davon aus, dass ich den Gründungszuschuss bewilligt bekomme....


Servus,

ich gehe davon aus, dass du den GZ nicht bewilligt bekommst, da du bereits Unternehmer bist (50% Beteiligung an bestehender GmbH). Was läßt dich in dem Glauben, dass du den GZ bewilligt bekommst? :shock:
garbs
 
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Re: Schon Gesellschafter, trotzdem Gründungszuschuss

Beitragvon ml091169 am 20.05.2010, 07:10

Hallo,

in verschiedenen Foren hatte ich immer wieder gelesen, daß das Amt die Selbstständigkeit fördern will, und deshalb in solchen Fällen den GZ bewilligt. Bis jetzt habe ich ja nicht in der Firma gearbeitet, sondern bin nur formell als Gesellschafter eingetragen.

Tatsache ist auf jeden Fall, daß das Amt den GZ bewilligt, wenn man eine bestehende Firma übernimmt oder in eine bestehende Firma einsteigt. Die Frage ist halt, ob dies auch in meinem Fall passt, wo ich doch schon als Gesellschafter eingetragen bin. Bisher habe ich auch keinerlei Einkünfte aus meiner Gesellschaftertätigkeit erhalten.

Grüße,

ml091169
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Re: Schon Gesellschafter, trotzdem Gründungszuschuss

Beitragvon gruendungsberater24 am 23.05.2010, 08:55

Hallo,

die Gesellschaftereigenschaft an sich ist ja noch keine selbständige Tätigkeit in diesem Sinne, da hier keine Mitarbeit vorliegt. Sofern der Gesellschafter aus der Arbeitslosigkeit zum nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführer wird, ist das mit der Aufnahme eine selbständigen Tätigkeit gleichzusetzen. Daher wird hier Gründungszuschuss gewährt.

MfG

Michael Köhler
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Re: Schon Gesellschafter, trotzdem Gründungszuschuss

Beitragvon DerDubi am 01.09.2011, 15:53

Hallo Michael Köhler,

ich bin in einer ähnliche Situation. Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, dort keine aktive Mitarbeit.

sie schreiben: "... Gesellschaftereigenschaft ...noch keine selbständige Tätigkeit..., da ..keine Mitarbeit vorliegt."
Ist es hinsichtlich des GZ unschädlich, dass die GKV das anders bewertet und mich auf Grund der Arbeitgebereigenschaft als Selbstständig eintaktet, obwohl ich "hauptberuflich" derzeit noch anderweitig in einem 40h-Angestelltenverhältnis stecke.

MfG
DerDubi
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