Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon MartinK am 09.11.2011, 18:34

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

am 01.11.2011 wurde ja das Gesetz betreffend des Gründungszuschusses geändert. Laut Wikipedia wurden die Änderungen am 14.11.2011 vom Bundesrat nicht bestätigt. Das Gesetz wird jetzt dem am 22.11.2011 Vermittlungsausschuss vorgelegt.

Das Handelsblatt geht davon aus, dass das Gesetz nicht vor dem 01.04.2012 in Kraft trifft.

Ich möchte demnächst eine UG gründen, befinde mich jedoch noch in einem Arbeitsverhältnis, das ich demnächst auflösen lassen will (ich will mich kündigen lassen). Die Frage, die sich mir stellt ist, ob das Gesetz schon in Kraft ist, bzw. ab wann? Wann sollte ich kündigen, um den Termin nicht zu verpassen?

Danke
MartinK
 
Beiträge: 8
Registriert: 09.11.2011, 18:27

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon Mini-GmbH am 10.11.2011, 06:03

Hallo Martin,

Du brauchst einen Restanspruch von 90 Tagen ALG1 für den Gründungszuschuss. Diese 90 Tage beziehen sich auf den vollständigen Antrag einschließlich der Bescheinigungen über Deine Gründung. Plan da mal wenigstens zwei Wochen Spielraum ein, besser drei.

Wenn Du allein gründest und es schnell gehen soll, verwende das Musterprotokoll.

Vorsicht: Falls Dir nicht gekündigt wird, sondern Du selbst kündigst, tritt an den Anfang des ALG1 Bezugs eine Sperrfrist (zufällig auch 90 Tage).

Ich würde so schnell wie möglich loslegen.

Was willst Du denn inhaltlich machen?

Freudige Grüße!

Timon
Benutzeravatar
Mini-GmbH
 
Beiträge: 60
Registriert: 07.11.2011, 22:37
Wohnort: Berlin

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon MartinK am 10.11.2011, 08:30

Danke für die Antwort.

Ich möchte im Hosting Bereicht (IT) betätigen. Ich hatte schon während des Studiums das Bedürfnis mich selbsständig machen zu wollen. Durch die eigene Wohnung und andere Verpflichtungen (Auto, Versicherung, ...) bin ich mehr oder weniger auf den Gründungszuschuss angewiesen. Ich will nicht den Fehler begehen gekündigt zu werden und dann vom Arbeitsamt gesagt zu bekommen, dass der Zuschuss abgelehnt wird, da irgendwelche Budgets aufgebraucht sind. Außerdem sind 9 Monate ALG-I Zuschuss mehr als 6 :)

Ich werde den Vermittlungsauschuss beobachtem, um zu schauen, wie sich die gesetzliche Lage weiter entwickelt.

Ich hatte mir vorgestellt bis einschl. Dezember zu arbeiten, den Januar als kündigungsfrist zu verbringen, den Februar als ALG-I Empfänger (ohne Gründung) und ab 1. März die Anträge einreichen und anschließend die Gründung eileiten, sodass ich mitte bis ende März selbsständig bin. Die Zeit im Februar brauche ich zum Entwickeln.

Ich hoffe, dass mein Zeitplan nicht zu optimistisch ist, bzw. zu eng an Gesetzgebungsterminen angelehnt ist.
MartinK
 
Beiträge: 8
Registriert: 09.11.2011, 18:27

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon gruendungsberater24 am 10.11.2011, 23:28

Hallo Martin,

die Frage ist so im Moment nicht zu beantworten, weil einfach das Ergebnis des Vermittlungsausschusses nicht vorliegt, da die Verhandlung des Themas auf den 22.11. vertagt worden ist. In der bisher vorliegenden Fassung ist zwar vom 01.04. als Einführungstermin die Rede, allerdings bezieht sich das NICHT auf die Änderungen beim Gründungszuschuss. Die sollen nämlich am Tag nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft treten. (und das würde deutlich vor dem 01.04. liegen... ich gehe vom Mitte/ Ende Dezember aus, wenn dieser Punkt nicht gekippt werden kann)

Die möglichen Ergebnisse sind leider nicht vorhersehbar. Daher kann ich Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt auch keinen brauchbaren Vorschlag liefern.

MfG

Michael Köhler
Benutzeravatar
gruendungsberater24
 
Beiträge: 166
Registriert: 10.11.2008, 22:05
Wohnort: Barchfeld/ Werra

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon Mini-GmbH am 13.11.2011, 22:01

Hallo Martin,

ich finde Dein Zeitplan hört sich zu optimistisch an. Ich bin zwar sonst auch selbst total optimistisch, habe aber (bei meiner eigenen ersten Gründung (damals auch mit Gründungszuschuss) dazu gelernt. Vieles braucht länger als gedacht. Grade dann, wenn Du noch eigene Entwicklungszeit mit drin hast:

Geht kein unnötiges Risiko ein. Kündige noch im November und hol' Dir spätestens eine Woche vor der gesamten Vermittlungsausschuss-Sitzung die GrüZu Unterlagen vom Arbeitsamt. Dann reichst Du die erste Fassung ein, noch ohne die ganzen Bescheinigungen, führst die Gründung durch und reichst später die Bescheinigungen nach.

Bei mir und auch bei einer Freundin (unabhängige Gründung, andere Arbeits-Agentur) wurden die Anträge nach der vollständigen Einreichung weiterhin mit dem Datum der ersten Einreichung bearbeitet (und ausgezahlt ...).

Den Rest vom Zeitplan würde ich so lassen, wie Du beschrieben hast. Einen Monat mehr ALG1 statt Originalgehalt bedeutet zwar etwas weniger Geld in dem einen Monat. Dafür hast Du aber einen Monat mehr Luft für Deine Entwicklung und überhaupt für den Start. Da ist viel zu tun. Nimm Dir die Zeit, damit Du entspannt Erfolg haben kannst!

Ah, und: Wenn Du Online gehst und Nutzer suchst: Habe ein viel gelesenes und gut verlinktes (PR3) Blog über Gründungen. Interviews und Gastartikel poste ich immer gern, und grad' Gründungen mit der Rechtsform UG kann ich noch welche da drin gebrauchen.

Viel Erfolg wünsche ich Dir, egal wie genau Du's das Timing wählst :wink:

Timon
Benutzeravatar
Mini-GmbH
 
Beiträge: 60
Registriert: 07.11.2011, 22:37
Wohnort: Berlin

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon MartinK am 14.11.2011, 09:05

Kann ich denn einfach jetzt einen Termin bei der Arge machen zwecks Gründungszuschuss? Ich befinde mich ja noch in einem Arbeitsverhältnis. Sie werden die Vorraussetzungen doch bestimmt im Gespräch prüfen.

Hat die Arge etwas dagegen, wenn man bewusst aus der Arbeit gekündigt wird, einen Tag ALG-I bezieht und anschließend Gründungszuschuss beantragt?

Den Antrag schon vorher einzureichen ohne Bescheinigungen klingt nicht schlecht; danke für den Tipp.
MartinK
 
Beiträge: 8
Registriert: 09.11.2011, 18:27

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon gruendungsberater24 am 14.11.2011, 10:00

Hallo Martin, hallo Timon,

so einfach fuktioniert das nicht.

@ martin: Wie lange haben Sie Kündigungsfrist?

@ Timon: Grundsätzlich muss man einen Tag vor der Gründung arbeitslos gewesen sein. Ich gehe nicht davon aus, dass der Fragesteller sein Arbeitsverhältnis regulär so schnell beenden (lassen) kann. Ich sehe es eher als hohes Risiko, das Arbeitsverhältnis jetzt überstürzt zu beenden und auf Verdacht hin Gründungzuschuss zu beantragen. Zumal weder Neuregelungen bekannt sind noch die zukünfig geltende Voraussetzungen abgeschätzt werden können.

Zum "vorzeitigen" Einreichen des Antrags sei soviel gesagt:

Das Datum, an dem die Unterlagen übergeben werden, gilt formal als Tag der Antragstellung. Im Antrag ist selbstverständlich das Gründungsdatum anzugeben. Der Antrag kann damit auch komplett nach der Gründung eingereicht werden. Viele Agenturen nehmen den Antrag auch nur komplett entgegen.

Die Frage stellt sich meiner Meinuung nach dahingehend:

1. Kann das Arbeitsverhältnis bis zum 1.12. normal beendet werden?

Wenn ja, dann stehen die Möglichkeiten gut, ab 2.12. mit dem alten Gründungszuschuss zu starten. Bei Abschluss der Vermittlungsbemühungen am 22.11. wird das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach Anfang/ Mitte Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht. Laut derzeitigem Stand treten die Regelungen zum Gründungszuschuss am Tag nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft.

Wenn nein, würde ich tatsächlich abwarten, wie welches Ergebnis das Vermittlungsverfahren bringt und würde dann entsprechend reagieren.

Viele Grüße

Michael Köhler
Zuletzt geändert von gruendungsberater24 am 14.11.2011, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
gruendungsberater24
 
Beiträge: 166
Registriert: 10.11.2008, 22:05
Wohnort: Barchfeld/ Werra

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon MartinK am 14.11.2011, 10:10

Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ich will mit meinem Arbeitgeber im Guten außeinander gehen. Da ich gerade einen Posten besetze, der ziemlich kritisch ist, möchte ich meinem Arbeitgeeber die Möglichkeit bieten Ersatz zu finden und diesen entsprechend einzuweisen. Wenn ich sofort die Kündigung beantrage wären sie denke ich ein wenig sauer auf mich. Warum ich das mache? Ich erhoffe mir den ersten, größeren Auftrag von meinem Ex-Arbeitgeber, da sie höchst wahrscheinlich keinen Ersatz für mich finden werden.

Mein Plan wird jetzt also folgendermaßen aussehen: Diese Woche will ich meinem Arbeitgeber bescheid geben. Dann will ich zum 31.01.2012 gekündigt werden. Ich muss natürlich die neue gesetzliche Lage akzeptieren, also mit nur 6 Monaten Gründungszuschuss auskommen.

Ich denke, dass es zeitlich nicht funktioniert vor Gesetzesänderung zu gründen. Ich kann nur abwarten und hoffen, dass der Vermittlungsausschuss zu meinen gunsten entscheidet.

Danke für die Antworten.
MartinK
 
Beiträge: 8
Registriert: 09.11.2011, 18:27

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon Phaser am 21.11.2011, 09:02

Hallo zusammen,

also falls!!! der Gründungszuschusszum zum kann Anspruch wird halte ich alle Gründungen mit Sperzeit für sehr gewagt. Besonders am Anfang wo es kaum Erfahrungswerte gibt. Das Du im guten auseinander gehen willst ist nett. Aber in 4 Wochn einen neuen QualifiziertenMitarbeiter zu finden ist schon eine Herrausforderung.
Phaser
 
Beiträge: 211
Registriert: 13.04.2007, 14:17

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon MartinK am 21.11.2011, 09:11

Hallo nochmal,

ich stehe jetzt vor dem Problem mich kündigen zu lassen. Betriebsbedingt hat mein Arbeitgeber abgelehnt. Da bleibt eigentlich nur noch Verhaltensbedingt übrig. Was haltet ihr davon, wenn man beispielsweise wegen Unpünktlichkeit gekündigt wird, davon aber kein Wort im Arbeitszeugnis erscheint?

Ich habe gelesen, dass man auch schon in der Sperrzeit den Gründungszuschuss beantragen und anschließend Gründen kann. Die Auszahlung des Gründungszuschusses würde sich dabei um 12 Wochen (Sperrzeit) verschieben. Die Dauer der Auszahlung (6 Monate) würde jedoch erhalten bleiben.
MartinK
 
Beiträge: 8
Registriert: 09.11.2011, 18:27

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon MartinK am 23.11.2011, 07:56

Hier das Ergebnis des Vermittlungsausschusses von 22.11.2011:

[*] es bleibt bei der Gesetzesänderung
[*] Wegfall des Rechtsanspruchs
[*] Mindestanspruchsdauer Alg I von 150 Tagen
[*] Verkürzung der hohen Förderphase I von neun auf sechs Monate (Alg 1 + 300 € Sozialversicherungsausgleich)
[*] Verlängerung der niedrigen Förderphase II von sechs auf neun Monate (nur 300 € Sozialversicherungsausgleich).

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_6898/DE/presse/pm/2011/168-2011.html?__nnn=true
MartinK
 
Beiträge: 8
Registriert: 09.11.2011, 18:27

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon Phaser am 23.11.2011, 08:52

Vielen Dank für diese Info :-)

Es ist also mit einer in Kraftsetzung mitte Dezember zu rechnen. Wir hoffen zwar das es der 01.01.2012 wird aber schauen wir.

Denkt bitte an das Gründer-Coaching Deutschland Förderprogramm hier ein Link dazu:

http://www.xn--grndercoaching-deutschland-zzc.de


Viel Erfolg beim Gründen
Phaser
 
Beiträge: 211
Registriert: 13.04.2007, 14:17

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon ronpau am 24.11.2011, 10:14

hallo alle miteinander,

vielen dank für die aufschlussreichen beiträge hier im forum. entschuldigt bitte falls die frage nervt oder so ähnlich bereits im forum gestellt wurde - aber ich für mich wäre es gerade hilfreich noch mal alle tatsachen schwarz auf weiß zusammen zu tragen, gerade da ja im vorfeld noch einiges an unklarheit bzgl. des neuen gründungszuschuss herrschte.

sofern ich JETZT noch vor in kraft treten der neuen regelung zum gründungszuschuss den antrag stellen will und noch in den genuss des alten gründungszuschusses (freiberufler, künstler) zu kommen, welche schritte müsste ich nun (innerhalb welchen zeitrahmens) machen bzw. welches datum wäre wofür ausschlaggebend?

ist es überhaupt noch realistisch diese anmeldung in so kurzer zeit durchzuführen? ist es möglich unterlagen - bspw. den businessplan - nachzureichen? wenn ja, wann? etc. usf. bla

mich würden tatsächlich sämtliche einzelheiten, optionen und notwendigkeiten interessieren.

mit bestem dank & besten grüßen,
ron.
ronpau
 
Beiträge: 1
Registriert: 24.11.2011, 10:06

Re: Neuregelung Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Beitragvon garbs am 02.12.2011, 08:14

ronpau hat geschrieben:...sofern ich JETZT noch vor in kraft treten der neuen regelung zum gründungszuschuss den antrag stellen will und noch in den genuss des alten gründungszuschusses (freiberufler, künstler) zu kommen, welche schritte müsste ich nun (innerhalb welchen zeitrahmens) machen bzw. welches datum wäre wofür ausschlaggebend...


Spätestens heute noch den Antrag abholen und heute noch dem Finanzamt die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als Künstler mit Datum von heute (2.12.) melden. Denn morgen, am Samstag den 3.12. kommt unser Bundespräsi wieder aus dem "Urlaub" zurück und wird wohl unverzüglich darauf den Gesetzesentwurf unterschreiben.

Zitat:
"In der Folge kann das Gesetz nun durch die Bundesministerin, die Bundeskanzlerin und den Bundespräsidenten unterzeichnet werden, um es veröffentlichen zu lassen. Ein Tag nach Veröffentlichung tritt es in Kraft. Der Bundespräsident befindet sich bis zum 2.12.2011 in Asien und wird am Samstag 3.12.2011 zu Terminen in Deutschland zurück erwartet."

ist es überhaupt noch realistisch diese anmeldung in so kurzer zeit durchzuführen? ist es möglich unterlagen - bspw. den businessplan - nachzureichen? wenn ja, wann?


Wenn du die o.g. Schritte heute noch erledigst, könntest du die restlichen Unterlagen innerhalb von 2-3 Wochen einfach nachreichen. Versuch macht kluch...
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

  • Anzeige

Zurück zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 1 Gast