Hallo,
ich bekomme seit Mai 2009 Gründungszuschuss und bin weiter in der gesetzlichen (Barmer) versichert.
Der Zuschuss setzt sich aus 700 € + 300 € Pauschale zusammen.
Für die KK gilt also 700 € + Einkommen zur Berechnung. Jetzt hab ich für die 7 Monate 2009 einen Gewinn von 5000 €. Durchschnittlich habe ich also für die KK Berechnung 1414,29 € anzugeben, oder gilt das gesamte Einkommen, nicht nur der Gewinn? Bezahlt habe ich aber bist jetzt den Beitrag für die Mindestbemessungsgrenze 1260 €. Weiß jemand wie jetzt die KK die Nachzahlung berechnet und wird überhaut mit Durchschnittswerten gerechnet oder nur die jeweiligen Monate wo ich drüber war?
Wenn ich nun weiterhin die 300 € (Verlängerung Gründungszuschuss) bekomme, gilt dann die Mindestbemessungsgrenze von 1260 € weiter für mich und wird aus den 300 € auch noch ein Anteil auf das Einkommen für den KK Beitrag gerechnet?
Ich habe auch gehört das man dann irgendwann nicht mehr in die private KV wechseln kann, stimmt das?
Danke!
Gruß, Tom
