Kündigung/Sperrfrist: Wann greift das neue Zuschuss-Gesetz?

Kündigung/Sperrfrist: Wann greift das neue Zuschuss-Gesetz?

Beitragvon chirtoo am 14.08.2011, 09:08

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo.

Ich möchte mich gerne selbständig machen bzw. freiberuflich arbeiten. Zur Zeit bin ich noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, das ich zu Ende des Monats kündigen werde. Ich habe allerdings eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Da ich gerne schon früher in die Selbständigkeit starten möchte, lote ich mit meinem Arbeitgeber gerade Möglichkeiten aus, den Vertrag in beiderseitigem EInvernehmen früher aufzuheben. Vor allem vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage in Sachen Gründungszuschuss ab 1. November erscheint mir das sinnvoll.

Nun meine Frage: Wenn ich Mitte/Ende Oktober aus dem Arbeitsverhältnis herauskommen sollte, mich direkt arbeitslos melde und Gründungszuschuss beantrage, gelten dann für mich noch die „alten” Konditionen (auch vor dem Hintergrund, dass ich ja erstmal drei Monate Sperrzeit habe)?

Frage 2: Wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Deal hinbekomme, dass er mich zwar im Oktober aus dem Vertrag herauslässt, ich danach aber weiter freiberuflich für ihn arbeite, wie sieht das die Arbeitsagentur? Hat die damit ein Problem, Stichwort Scheinselbständigkeit?

Freue mich auf Eure Antworten!
chirtoo
 
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Registriert: 14.08.2011, 08:55

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