Keine Liquiditätsrechnung bei Antrag eines GZ ?!

Keine Liquiditätsrechnung bei Antrag eines GZ ?!

Beitragvon mensch am 10.03.2010, 23:11

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Mich wundert das laut AA Anträge KEINE Liquiditätsrechnung eingefordert wird...schon lustig das man auf diesen Finanzteil verzichtet?!

http://www.akademie.de/dateien/tipps/52462_Tragfaehigkeitsbescheinigung.pdf
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Re: Keine Liquiditätsrechnung bei Antrag eines GZ ?!

Beitragvon Ahanit am 11.03.2010, 05:33

Wie kommst du denn auf die Idee??

Keiner wird dir eine Tragfähigkeitsbewscheinigung ausstellen, ohne Liquiditätsplan.
Das Arbeitsamt interessiert sich nicht die Bohne für den BP, die interressiert was die prüfende Stelle sagt.
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Re: Keine Liquiditätsrechnung bei Antrag eines GZ ?!

Beitragvon mensch am 11.03.2010, 09:53

Ahanit hat geschrieben:Wie kommst du denn auf die Idee??


Indem ich mir den Antrag des AA anschaue und mir z.B. die fachkundige Stelle hier eine IHK
ansehe....die erforderlichen Unterlagen sind demnach
V. Erforderliche Unterlagen für die fachkundige Stelle

Begutachtet werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, sowie die dauerhafte, wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung. Dafür benötigen die fachkundigen Stellen von Ihnen:

eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
einen tabellarischen Lebenslauf
Befähigungsnachweise (z. B. Zeugnisse, Arbeitszeugnisse)
eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan


Hier sehe ich keine Liquiditätsrechnung ...?!

Vermutlich hat hier - aus welchen Gründen auch immer- jemand bei der fachkundigen Stelle und beim AA etwas vergessen.
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Re: Keine Liquiditätsrechnung bei Antrag eines GZ ?!

Beitragvon Phaser am 11.03.2010, 11:16

Hallo zusammen,

das AA fordert, Richtig nur eine Umsatz und Rentabilitätsplanung, und das ist auch völlig ausreichend für die Beantragung des Gründungzuschusses. Diese Vorgehensweise hat sich nicht nur bei dem Gründungszuschuss sondern auch bei dem Überbrückungsgeld bewährt. Laut IAB Studie sind immerhin 75% der Gründer noch nach drei Jahren am Markt tätig.

Also macht macht nicht mehr als Ihr braucht. Ein Profi kann eine Tragfähigkeit ohne Liqui beurteilen.

Viel Erfolg bei Der Gründung
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Re: Keine Liquiditätsrechnung bei Antrag eines GZ ?!

Beitragvon Ahanit am 13.03.2010, 17:43

OK wenn du einen Prüfer hast der beide Augen zudrückt, könntest du es durch bekommen, weil es keine gesetzlich vorgeschriebene Einheitliche Form des BP gibt.

Aber...

ich war jetzt 2 Wochen auf Gründerseminar und ALLE Referenten, und das waren einige, haben gesagt, das ohne Liquiditätsplan auch keine Bescheinigung ausgestellt wird.

Denn:

Es geht ja darum zu sehen, das du über den kompletten Zeitraum jederzeit Barmittel zur Verfügung hast, die deine laufenden Rechnungen decken.

Dazu reicht der Rentabilitätsplan nicht aus.

Ach und wenn du von der IHK die Bescheinigung willst soltest du auch deren Programm benutzen, sonst kann es dir passieren das sie den BP gar nicht erst annehmen.
Nur so zur Info.

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Re: Keine Liquiditätsrechnung bei Antrag eines GZ ?!

Beitragvon Phaser am 25.03.2010, 11:58

Hallo Ahanit,

sicher sollte ein Existenzgründungsseminar den Liquiditätsplan behandeln und deren Wichtigkeit erläutern. Aber für dei Beantragung des Gründungszuschusses ist der nicht erforderlich und stellt auch eine große
Fehlerquelle dar.

Bei der Beantrgung des Gründungszuschusses geht es im weitesten Sinne um die Tragfähigkeit und nicht um die Finanzierbarkeit einer Existenzgründung.

Bei der Bank geht es ohne Liqui überhaupt nicht, das sind aber andere Anforderungen.

Viel Erfolg Phaser
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Re: Keine Liquiditätsrechnung bei Antrag eines GZ ?!

Beitragvon Ahanit am 28.03.2010, 08:56

Wie gesagt die Prüfer die das Seminar gegeben haben hätten KEINEN BP ohne Liquiditätsplan angenommen...

Wenn du einen Prüfer hast der es Ohne nimmt, herzlichen Glückwunsch
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