Ich erhalten Gründungszuschuss -darf man eine Arbeit suchen?

Ich erhalten Gründungszuschuss -darf man eine Arbeit suchen?

Beitragvon Fuyas am 26.02.2010, 09:20

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo :)
Ich erhalten derzeit Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. Da ich hier leider keinen Arbeitgeber finde, der für eine Fachkraft dementsprechend vergüten tut, möchte ich es jetzt gerne in Österreich probieren.

Muss ich das meiner Agentur für Arbeit mitteilen, dass ich eine Tätigkeit aufgenommen habe solange ich noch kein Geld verdiene bzw. einen Beschäftigungsverhältnis eingegangen bin?
Sofern ich natürlich ein Vertrag unterschreibe und in ein Angestelltenverhältniss wechsel, werd ich auf jedenfall der Agentur eine Mitteilung geben.

Vielen Dank für die Antworten :)

LG
Fuyas
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Re: Ich erhalten Gründungszuschuss -darf man eine Arbeit suchen?

Beitragvon Ahanit am 27.02.2010, 10:14

Sobald du mit deinem Gewerbe irgendwas änderst und seie es nur die Adresse, mußt du die Informieren, dann wird geprüft ob du weiter Geld bekommst oder nicht.

Sobald du dich aktiv auf Arbeitssuche begibst, mußt du das Theoretisch ebenfalls tun, machst du es nicht und es kommt raus, kann es ärger geben, denn der Gründerzuschuß steht dir dann nicht mehr zu, sobald du irgendwo arbeitest und deine Selbständigkeit dadurch zum Nebenjob wird... Oder du sie gar ganz aufgegeben hast.

Da man Arbeitssuche nicht wirklich kontrolliren kann, kannst du es versuchen, doch sobald du umziehst egal ob du dann eine Arbeit animmst oder nicht, bist du Meldepflichtig und vorraussichtlich aus dem Gründerzuschuß raus!!!
Mein Weg in die Selbständig könnt ihr in meinem Blog verfolgen http://news.ahanit.de Meine Kunst findet ihr unter http://kunst.ahanit.de
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Re: Ich erhalten Gründungszuschuss -darf man eine Arbeit suchen?

Beitragvon mgb-consulting am 27.02.2010, 12:38

Hallo ...

der Gründungszuschuss wird nach dem Territorialitätsprinzip gewährt, d.h. ausschließlich im Geltungsbereich des SGB III. Geregelt ist dies unter Punkt 57.12 in der Durchführungsanweisung der Arbeitsagentur vom 1. August 2009.

Wenn Sie nun außerhalb des Geltungsbereiches eine selbständige Tätigkeit finden, dann verlieren Sie den Anspruch auf den Gründungszuschuss weil der Geltungsbereich des SGB III verlassen wurde.

Finden Sie eine feste Anstellung innerhalb des Geltungsbereiches des SGB III, dann verlieren Sie den Anspruch weil die es sich nicht mehr um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Vielleicht sollten Sie nochmals mit der Arbeitsagentur sprechen und gemeinsam eine Lösung suchen, denn wenn Sie nichts tun, dann wird man Ihnen ggf. auch einen Leistungsmissbrauch unterstellen.

MfG
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Re: Ich erhalten Gründungszuschuss -darf man eine Arbeit suchen?

Beitragvon gruendungsberater24 am 09.03.2010, 10:45

Hallo,

die "Arbeitssuche" an sich ist nicht schädlich für den Gründungszuschuss. Eine Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich begründet, wie mgb-consulting richtig schreibt, das Erlöschen des Anspruches auf Gründungszuschuss. Genauso wie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in Vollzeit.

Sofern innerhalb des Bundesgebietes eine Beschäftigung angenommen, wird, welche weniger Zeit beansprucht, als die selbständige Tätigkeit, wird der Gründungszuschuss weiter gewährt, wenn die selbständige Tätigkeit im Hauptberuf fortgesetzt wird.

Die Meldung an die Arbeitsagentur erfolgt dann bei folgenden Ereignissen:

1. Umzug (egal ob inner halb Deutschlands oder ausserhalb) oder
2. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit

MfG

Michael Köhler
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