Höhe Gründungszuschuss bzw. ALG1 bei Elternzeit

Höhe Gründungszuschuss bzw. ALG1 bei Elternzeit

Beitragvon stefanv am 17.02.2010, 10:41

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ich habe eine Frage zur Höhe meines ALG1 Anspruches. Mein Vertrag läuft zum 31.12. diesen Jahres aus, daraufhin würde ich mich gerne selbständig machen. Ich mache innerhalb der 12 Monate des Bemmessungszeitraumes 2 Monate Elternzeit mit Bezug von Elterngeld.
Wie hoch ist dann mein ALG1 Anspruch? Kann man dies so rechnen:
10 Monate mein Netto-Gehalt plus 2 Monate der Elterngeldbezug?
Oder wird die Elternzeit nicht berücksichtigt?

Vielen Dank und Grüße
stefanv
 
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Registriert: 17.02.2010, 10:35

Re: Höhe Gründungszuschuss bzw. ALG1 bei Elternzeit

Beitragvon gruendungsberater24 am 09.03.2010, 10:09

Hallo Stefanv,

der Bezug von Elterngeld verlängert die Rahmenfrist um die Dauer des Bezuges von Elterngeld. Das heisst in Ihrem Fall konkret, dass der Bezug von Elterngeld nicht eingerechnet wird, aber als Anwartschaftszeit zählt.

Für die Berechnung sind die letzten 12 Monate bei Ihrem Arbeitgeber mit Arbeitslohn ausschlaggebend.

MfG

Michael Köhler
Ich wünsche alles Gründern viel Erfolg und den nötigen Biss http://www.businessplanvorlagen.eu
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