GZ bei zusammenführung best. Gew. Gründung GmbH

GZ bei zusammenführung best. Gew. Gründung GmbH

Beitragvon WAS am 08.03.2010, 12:38

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

mein Kollege und ich stehen kurz vor der Übernahme unseres Betriebs da vorraussichtlich
in den nächsten Tagen Insolvenz angemeldet wird.
Zu meiner Vorgeschichte, ich bin seit 92 selbstständig und seit 93 angestellt in dem jetzigen Betrieb.
Durch die kommende Insolvenz möchten wir eine GmbH & Ko. KG gründen und den Betrieb übernehmen.
mein Kollege ist Vollzeitangestellt und ich arbeite ca. 32 Std wöchentlich angestellt.
Wie man an der Wochenarbeitszeit erkennen kann liegt der Schwerpunkt auf die angestellte Tätigkeit wobei ich nicht sagen könnte wieviel Std. bei meinem selbstständigen Gewerbe zusammenkommen da dies sich meist auf abends bzw. 4-5 W.-Std. vormittags beschränkt.
In der Konsequenz würde ich mein Gewerbe bei der Gründung zusammenführen und als benötigtes Kapital einbringen wenn überhaupt möglich. Hätte ich auch Anspruch auf GZ und welche Förderungen könnten wir beantragen?
Im Betrieb sind auch noch zwei Auszubildende die wir natürlich übernehmen würden.

Gruß Holger
WAS
 
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Re: GZ bei zusammenführung best. Gew. Gründung GmbH

Beitragvon gruendungsberater24 am 08.03.2010, 17:51

Hallo Holger,

der Anspruch auf Gründungszuschuss ergibt sich aus einer vorhergehenden Arbeitslosigkeit von mindestens einem Tag Dauer. Dieser wird auch für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens gewährt, wenn man als (Gesellschafter)Geschäftsführer von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen kann. Die vorherige nebenberufliche Selbständigkeit spielt dabei keine Rolle. Hier wird der durchschnittliche Verdienst der letzten 12 Monate als "Freibetrag" zusätzlich zum Arbeitslosengeld gewährt und wirkt sich nicht auf die Höhe des Gründungszuschusses aus.

Bezüglich weiterer Fördermittel kann ich hier aufgrund der gemachten Angaben keine relevanten Aussagen treffen, da die entsprechenden Informationen Ihrerseits nicht vorliegen. (Was soll gefördert werden, wie hoch ist er Kapitalbedarf, in welchem Bundesland wird das Unternehmen übernommen...)

MfG

Michael Köhler
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Re: GZ bei zusammenführung best. Gew. Gründung GmbH

Beitragvon WAS am 10.03.2010, 17:07

Vielen Dank für die Antwort.
Mein nächster Schritt wird dann ein Vorsprechen bei meinem zuständigen Arbeitsamt sein.
Gibt es eigentlich nennenswerte Vorteile im Vergleich zum Aufwand einer GmbH & Co KG zu einer normalen GmbH
, abgesehen davon das mein Steuerberater doppelt verdient, oder reicht eine einfache GmbH.

Gruß
Holger
WAS
 
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Re: GZ bei zusammenführung best. Gew. Gründung GmbH

Beitragvon gruendungsberater24 am 15.03.2010, 16:14

Hallo Holger,

ausführliche Informationen zur GmbH & Co.KG sind hier zu finden:

http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_&_Co._KG

MfG

M. Köhler
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