Gründungszuschuss - Welche Regel gilt? 2011 oder 2012?

Gründungszuschuss - Welche Regel gilt? 2011 oder 2012?

Beitragvon Kalbiu am 26.01.2012, 14:59

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

ich habe meinen Antrag auf Gründungszuschuss im Oktober 2011 beim AA abgegeben und gleichzeitig angekündigt, daß ich den begutachteten BP erst Ende Januar 2012 nachreichen werde (habe es vorher zeitlich nicht geschafft).

Kann mir jemand sagen, welche Regelung in Bezug auf Bezugsdauer (6 oder 9 Monate vollen Satz) nun für mich gilt? Noch die alte, oder die neue? Gilt immer Datum der Bewilligung oder Datum der Antragsstellung?

Ausserdem. Welchen Nachweis vom Finanzamt braucht die AA in der Regel? Habe keine Gewerbeanmeldung da freiberuflich. Und vom Finanzamt habe ich lediglich eine neue Steuernummer bekommen.

Danke für die Hilfe und schöne Grüße.
Kalbiu
 
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Re: Gründungszuschuss - Welche Regel gilt? 2011 oder 2012?

Beitragvon gruendungsberater24 am 31.01.2012, 08:33

Hallo,

es gilt grundsätzlich das Datum der Antragstellung. Dieses dürfte auf Ihrem Antrag vermerkt sein. Ausnahme: Der Tag der Gründung liegt nach dem 27.12.2011, denn ab diesem Tag gilt die Neuregeluung unabhängig vom Tag der Antragstellung. Sofern Sie also vor dem 28.12. gegründet haben, gilt die alte Regelung.

Welchen Tag haben Sie bei der Anmeldung beim Finanzamt als Tag der Gründung angegeben? Als Nachweis reicht in der Regel bei Freiberuflern eine Kopie der steuerlichen Anmeldung.

Viele Grüße

Michael Köhler
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