Hallo zusammen,
ich habe meinen Antrag auf Gründungszuschuss im Oktober 2011 beim AA abgegeben und gleichzeitig angekündigt, daß ich den begutachteten BP erst Ende Januar 2012 nachreichen werde (habe es vorher zeitlich nicht geschafft).
Kann mir jemand sagen, welche Regelung in Bezug auf Bezugsdauer (6 oder 9 Monate vollen Satz) nun für mich gilt? Noch die alte, oder die neue? Gilt immer Datum der Bewilligung oder Datum der Antragsstellung?
Ausserdem. Welchen Nachweis vom Finanzamt braucht die AA in der Regel? Habe keine Gewerbeanmeldung da freiberuflich. Und vom Finanzamt habe ich lediglich eine neue Steuernummer bekommen.
Danke für die Hilfe und schöne Grüße.