Gründungszuschuss vs. Privatinsolvenz

Alles über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld.

Gründungszuschuss vs. Privatinsolvenz

Beitragvon mistaicks am 07.02.2010, 23:51

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Hallo,
vielleicht können Sie mir ja helfen.
Ich bin seit Anfang 2009 in der Privatinsolvenz, in der Wohlverhaltensphase. Seit dem 01.01.2010 leider arbeitslos und beziehe regulär ALG I. Ich denke über eine Selbständigkeit nach und hoffe auf den Gründungszuschuss vom AA. Steht dem aus Sicht der Privatinsolvenz etwas entgegen? Und dann bei der Höhe meines Einkommens aus der Selbständigkeit muss ich ja auf gewisse Grenzwerte achten (abhängig von Kindern) bzgl. Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter. Wird hierbei der GZ als Einkommen mit angerechnet oder wird dieser bei der Berechnung meines Einkommens vernachlässigt?
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort sagt mistaicks...
mistaicks
 
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Re: Gründungszuschuss vs. Privatinsolvenz

Beitragvon Ahanit am 08.02.2010, 06:07

Wenn du in der Privatinsolvenz bist, dürftest du kaum Rücklagen haben, aber neues geld aufnehmen darfst du auch nicht.. Wie willst du dich da Selbständig machen? Als was? Hast du private Geldgeber? Bist du sicher, das du die an deinem Treuhänder vorbeischmuggeln kannst?

Ob der Gründerzuschuß angerechnet wird, weiß ich nicht, aber wahrscheinlich ja, frag doch mal bei deinem Treuhänder nach was er dazu sagt, alles andere erscheint mir eine Gefahr für deine Insolvenz zu sein
Mein Weg in die Selbständig könnt ihr in meinem Blog verfolgen http://news.ahanit.de Meine Kunst findet ihr unter http://kunst.ahanit.de
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Re: Gründungszuschuss vs. Privatinsolvenz

Beitragvon mgb-consulting am 08.02.2010, 14:42

Hallo ...

in der Wohlverhaltensphase sollte einer Existenzgründung nichts im Wege stehen, Ihr Treuhänder wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstützen, denn dadurch bekommt er Geld für die Gläubiger ins Haus.

Was den pfändungsfreien Betrag angeht auf den Sie anspielen, so ist dies bei Selbständigen anders als bei Angestellten. Angestellte beziehen ein festes Gehalt und von diesem ausgehend wird der pfändbare Betrag ermittelt.

Bei Selbständigen ist dies anders, hier muss der Ausbildung entsprechend ein sogenanntes "fiktives Einkommen" mit dem Treuhänder vereinbart werden und hierauf wird der pfändbare Betrag ermittelt.

Der Vorteil liegt darin, dass bei einem höheren Einkommen der überschiessende Teil nicht mehr abgeführt werden muss, sondern nur der mit dem Treuhänder vereinbarte Teil, bezogen auf das "fiktive Einkommen".

Es ist im übrigen überhaupt kein Problem ein Darlehen von Verwandten aufzunehmen, um damit einen neuen Start zu beginnen, denn dies ist buchhalterisch ja kein Einkommen, sondern Fremdkapital zum Unternehmensstart.

Der Gründungszuschuss wird im übrigen auf das Einkommen angerechnet.

MfG
MGB-Consulting
Dipl.-Bw./Bilanzbuchhalter... Unternehmensberater mit den Beratungsschwerpunkten Existenzgründungen und Existenzfestigungen... Coach, Experte, Gutachter und Mentor bei den Businessplan-Wettbewerben senkrechtstarter in Bochum und start2grow in Dortmund
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Re: Gründungszuschuss vs. Privatinsolvenz

Beitragvon mistaicks am 10.02.2010, 13:35

Hallo in die Runde,
vielen Dank für die Antworten. Mein Ziel ist es mich bei jemandem der bereits selbständig in der Gebäudereinigungsbranche ist, Projekt- bzw. Objekt und Auftragsabhängig "buchen" zu lassen, um auf diesem Weg Kundenkontakte zu bekommen, mit dem verdienten Geld meine Schulden abzubauen und dann eines Tages das eigene Unternehmen auszubauen. Wichtig in erster Linie war die Frage nach der Anrechenbarkeit des Gründungszuschusses, den ich ja als ALG1er bekommen kann, zum Einkommen.
Drücken Sie mir die Daumen und bis bald vielleicht bei einer weiteren Frage.
Viele Grüße.
mistaicks
 
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