Gründungszuschuss und abhängig beschäftigt?

Gründungszuschuss und abhängig beschäftigt?

Beitragvon ohio am 17.12.2009, 13:44

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
ich beziehe seit dem 1.11.09 Gründungszuschuss. Ich habe bis jetzt kaum Kunden. Jetzt (zum 1.2.10) bietet sich mir die Möglichkeit für 20 Stunden angestellt zu arbeiten. Ich könnte auf Grund der Arbeitszeiten mein Gewerbe weiter versuchen auf den Weg zu bringen. Ich habe beim AA nach gefragt, ob ich damit meinen Gründungszuschuss verlieren würde. Sie sagten mir nein, wenn ich in meinem selbstständigen Gewerbe mehr Stunden arbeiten würde. Stimmt das? Und wie wollen die das kontrollieren? Wie ist das mit der Sozialversicherung in diesem Fall?
Für fachkundige Antworten bin ich sehr dankbar.
Gruß Ohio
ohio
 
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Registriert: 17.12.2009, 13:28

Re: Gründungszuschuss und abhängig beschäftigt?

Beitragvon gruendungsberater24 am 09.03.2010, 10:21

Hallo Ohio,

grundsätzlich ist es richtig, dass man den Anspruch auf Gründungszuschuss nicht verliert, wenn man im "Nebenberuf" einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Die Selbständige Tätigkeit muss allerdings überwiegen.

Dies wird einfach durch die Stundenanzahl im SV-Pflichtigen Arbeitsvertrag kontrolliert. Hier sind 20 Stunden in der Regel die Obergrenze, wenn von einer 40-Stunden-Woche ausgegangen wird.

Die Sozialversicherung wird für Ihr Angestelltenverhältnis vom Arbeitgeber gezahlt. Da Ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit voraussichtlich unter dem Einkommen aus der angestellten Tätigkeit liegt, sind sie gesetzlich Pflichtversichert. Die entsprechenden Beiträge für Ihre Einnahmen aus dem Bereich Slebständigkeit werden dann nachberechnet und sind von Ihnen zu entrichten.

MfG

Michael Köhler
Ich wünsche alles Gründern viel Erfolg und den nötigen Biss http://www.businessplanvorlagen.eu
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