vorab, ein sehr informatives Forum, vielen Dank.
Meine Frage:
Gründung steht bevor(starten möchte ich zwischen dem 15.8 und dem 29.
Heute bin ich den ersten Tag arbeitslos und möchte morgen den Gründungszuschuss beantragen. Morgen habe ich einen Termin beim Vermittler, mit ihm möchte ich über mein Vorhaben sprechen.
Für den Alg1 Bescheid habe ich erst einen Termin in 2 1/2 Wochen.
Habe aber auch einen Termin bei der Bank morgen zum unterschreiben des Kreditvertrages (Gewerbeschein erforderlich, kann aber nachgereicht werden) und übermorgen für den Mietvertrag.
Wie verhält sich das mit dem AlG1 und dem Zuschuss? Ich habe hier gelesen, dass das Gesetz den Leistungsbezug vorschreibt und der liegt zum Gründungszeitpunkt noch nicht vor. Wäre mein Gründungszeitpunkt erst mit Eröffnung oder gilt schon das Unterschreiben der Verträge?
Ich hoffe es ist verständlich!?