Hallo,
aufgrund meiner Heirat habe ich heute die Steuerklasse ändern lassen (vorher 1, jetzt 5).
Selbstständig bin ich seit 1.6. und beziehe seither auch einen Gründungszuschuss.
Frage: Wird der Gründszuschuss nun neu berechnet oder bleibt die Höhe der Leistung wie gehabt bestehen? Im Internet lese ich unterschiedliche Aussagen.
Wer kann hierzu genaueres sagen?
Noch eine Frage. Muss die Änderung bzw. die Heirat bei Bezug von Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.