Hallo!
Ich brauche Hilfe von einem Gründungszuschussprofi:
Nach eigener Kündigung läuft bei mir eine Sperrfrist vom 10.5. bis zum 1.8.2011. Ich möchte mich selbstständig machen und habe einen Anspruch auf Gründungszuschuss. Die entsprechenden Papiere bereite ich gerade vor.
Inzwischen drängt mich ein Kollege zunächst in seiner Praxis selbstständig mitzuarbeiten. (Ich bin Arzt). Für mich ist das interessant, weil ich so viel für meine eigene Praxis lernen kann.
Wenn ich noch in der laufenden Sperrfrist selbständig tätig werde, erlischt dann mein Anspruch auf Gründungszuschuss? Sicher darf ich unter 15h / Woche und bis 165€ im Monat arbeiten, ohne das mein Anspruch erlischt (§ 141 Abs.1 SGB III.).
Oder darf ich auch schon in der Sperrfrist mehr arbeiten und dann immernoch für die eigene Praxisgründung einen Gründungszuschuss nach Ablauf der vorherigen Sperrfirst bekommen?
Herzlichen Dank,
Jan