Gründungszuschuss & selbständige Tätigkeit in der Sperrfrist

Gründungszuschuss & selbständige Tätigkeit in der Sperrfrist

Beitragvon vert am 22.06.2011, 10:24

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo!

Ich brauche Hilfe von einem Gründungszuschussprofi:

Nach eigener Kündigung läuft bei mir eine Sperrfrist vom 10.5. bis zum 1.8.2011. Ich möchte mich selbstständig machen und habe einen Anspruch auf Gründungszuschuss. Die entsprechenden Papiere bereite ich gerade vor.

Inzwischen drängt mich ein Kollege zunächst in seiner Praxis selbstständig mitzuarbeiten. (Ich bin Arzt). Für mich ist das interessant, weil ich so viel für meine eigene Praxis lernen kann.

Wenn ich noch in der laufenden Sperrfrist selbständig tätig werde, erlischt dann mein Anspruch auf Gründungszuschuss? Sicher darf ich unter 15h / Woche und bis 165€ im Monat arbeiten, ohne das mein Anspruch erlischt (§ 141 Abs.1 SGB III.).

Oder darf ich auch schon in der Sperrfrist mehr arbeiten und dann immernoch für die eigene Praxisgründung einen Gründungszuschuss nach Ablauf der vorherigen Sperrfirst bekommen?

Herzlichen Dank,

Jan
vert
 
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Re: Gründungszuschuss & selbständige Tätigkeit in der Sperrf

Beitragvon Hamburger am 22.06.2011, 21:56

Die selbstständige Tätigkeit darf am Tag des Antrages und 7 Tage später beginnen.
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Re: Gründungszuschuss & selbständige Tätigkeit in der Sperrf

Beitragvon vert am 25.06.2011, 18:38

Hallo!

Es ging mir ja nicht um die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wie im Gründungszuschußantrag, sondern um eine vorherige Tätigkeit während der Sperrfrist.

Mein Berater von der AA rief zurück und sagte: Die Arbeitslosigkeit kann unterbrochen werden (zB für Vertretungstätigkeit, auch vollschichtig), wichtig für den Zuschuss sei nur, dass man einen Tag vor Beginn der bezuschussten Tätigkeit arbeitslos gemeldet war.

Vielleicht hilft das ja jemandem,

Jan
vert
 
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