ich versuche gerade, die richtige Vorgehensweise beim Gründungszuschuss nach §57 SGB III aus ALG I heraus zu ermitteln:
Ich habe bisher Folgendes in Erfahrung gebracht:
1. Zum oder mit dem Antrag auf Gründungszuschuss muss die Gewerbeanmeldung eingereicht werden. Dies geht aus dem Formular hervor, das ich mir als Muster beschafft habe.
2. Die IHK verlang für die Stellungnahme ebenfalls die Gewerbeanmeldung bzw. ergänzend den Gesellschaftsvertrag bei GmbHs. Für die Bearbeitung benötigt sie mindestens zwei Wochen.
Daraus folgt für mich der Logik nach: Der Antrag kann frühestens einige Wochen nach der Gewerbeanmeldung vollständig sein.
- Bei Gewerbeanmeldung als natürliche Person ohne GmbH ca. 3 Wochen.
- Bei einer GmbH liegen zwischen dem Beginn des Gründungsprozesses und der vollständigen Einreichung des Antrags sogar ca. 6 Wochen (Notartermin, Eröffnung Bankkonto und Einzahlung des Kapitals, Handelsregister-Eintragung - evtl. mit Rückfragen/Komplikationen - zum Schluß Anmeldung beim Gewerbeamt), der Beginn der Geschäftstätigkeit an sich kann (und muss dann lt. Gewerbeordnung) zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung, also nach ca. 3 Wochen erfolgen.
Weiterhin habe ich einige Male Hinweise darauf gefunden, dass es lediglich auf den Tag der Abholung der Unterlagen vor der Gründung ankommt und die Abgabe des Antrags dann einige Wochen später nach der Gründung und Aufnahme der Tätigkeit erfolgen kann. Dies scheint mir die gängige Praxis zu sein (?) (unter "Gruendungszuschuss.de" steht das so unter FAQ). Das passt aber nicht zum Antragsformular, in dem es heißt "ich werde am ... eine selbständige Tätigkeit aufnehmen".
Was ich mir alternativ als sinnvollen Weg denken kann wäre, den Antrag ohne Anlagen gleich vorweg zu stellen und die Anlagen dann einige Wochen später - nach der Gewerbeanmeldung und Beginn der Tätigkeit - nachzureichen. Ist das ein möglicher und üblicher Weg? Dann könnte es allerdings zu Verschiebungen ggü. dem angegebenen Datum kommen. Diese Vorgehensweise scheint mir näher am Wortlaut des Gesetzes und des Formulars zu sein und wäre vielleicht sicherer, auch im Fall eines Rechtsstreits wo ein Richter vielleicht anders denkt als der Berater beim Amt vorher gesagt hat.
Danke & Gruß
pioneer
