Gründungszuschuss - richtige Reihenfolge Antrag und Gründung

Alles über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld.

Gründungszuschuss - richtige Reihenfolge Antrag und Gründung

Beitragvon pioneer am 10.09.2009, 08:26

förderland hofft auf Ihre Unterstützung: Jetzt Fan von foerderland.de bei Facebook werden!

Hallo,

ich versuche gerade, die richtige Vorgehensweise beim Gründungszuschuss nach §57 SGB III aus ALG I heraus zu ermitteln:

Ich habe bisher Folgendes in Erfahrung gebracht:

1. Zum oder mit dem Antrag auf Gründungszuschuss muss die Gewerbeanmeldung eingereicht werden. Dies geht aus dem Formular hervor, das ich mir als Muster beschafft habe.

2. Die IHK verlang für die Stellungnahme ebenfalls die Gewerbeanmeldung bzw. ergänzend den Gesellschaftsvertrag bei GmbHs. Für die Bearbeitung benötigt sie mindestens zwei Wochen.

Daraus folgt für mich der Logik nach: Der Antrag kann frühestens einige Wochen nach der Gewerbeanmeldung vollständig sein.

    Bei Gewerbeanmeldung als natürliche Person ohne GmbH ca. 3 Wochen.
    Bei einer GmbH liegen zwischen dem Beginn des Gründungsprozesses und der vollständigen Einreichung des Antrags sogar ca. 6 Wochen (Notartermin, Eröffnung Bankkonto und Einzahlung des Kapitals, Handelsregister-Eintragung - evtl. mit Rückfragen/Komplikationen - zum Schluß Anmeldung beim Gewerbeamt), der Beginn der Geschäftstätigkeit an sich kann (und muss dann lt. Gewerbeordnung) zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung, also nach ca. 3 Wochen erfolgen.

Weiterhin habe ich einige Male Hinweise darauf gefunden, dass es lediglich auf den Tag der Abholung der Unterlagen vor der Gründung ankommt und die Abgabe des Antrags dann einige Wochen später nach der Gründung und Aufnahme der Tätigkeit erfolgen kann. Dies scheint mir die gängige Praxis zu sein (?) (unter "Gruendungszuschuss.de" steht das so unter FAQ). Das passt aber nicht zum Antragsformular, in dem es heißt "ich werde am ... eine selbständige Tätigkeit aufnehmen".

Was ich mir alternativ als sinnvollen Weg denken kann wäre, den Antrag ohne Anlagen gleich vorweg zu stellen und die Anlagen dann einige Wochen später - nach der Gewerbeanmeldung und Beginn der Tätigkeit - nachzureichen. Ist das ein möglicher und üblicher Weg? Dann könnte es allerdings zu Verschiebungen ggü. dem angegebenen Datum kommen. Diese Vorgehensweise scheint mir näher am Wortlaut des Gesetzes und des Formulars zu sein und wäre vielleicht sicherer, auch im Fall eines Rechtsstreits wo ein Richter vielleicht anders denkt als der Berater beim Amt vorher gesagt hat.

Danke & Gruß

pioneer
pioneer
 
Beiträge: 3
Registriert: 07.09.2009, 15:17

Re: Gründungszuschuss - richtige Reihenfolge Antrag und Gründung

Beitragvon gruendungsberater24 am 10.09.2009, 16:48

Hallo pioneer,

Die entscheidende Frage ist, welche Rechtsform gegründet werden soll. Die Fachkundige Stellungnahme der ist nicht davon abhängig, ob das Gewerbe angemeldet ist. Die IHK benötigt 2 Wochen zur prüfung des Konzeptes zwecks fachkundiger Stellungnahme. Vielleicht wäre es daher sinnvoll, eine andere fachkundige Stelle zu beauftragen? In der Stellungnahme geht es ausschließlich um die Zahlen, Daten und Fakten aus dem Businessplan. Als Faustregel kann man sagen, dass die Gewerbeämter i.d.R. 2 Wochen vor Gründung dazu bereit sind, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Bei Gründung im Freiberuflichen Bereich genügt die mit Eingangsstempel versehene Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt.

Richtig ist, dass der Gesellschaftsvertrag (bei Gründung einer Kapital- oder Personengesellschaft) vorliegen muss. Er ist ein wesentliches Element und damit für die fachkundige Stellungnahme und auch für die Bewilligung des Gründungszuschusses erforderlich.

Auch bei Gründung von Gesellschaften ist der eigentliche Gründungszeitpunkt nicht die Eintragung ins Handelsregister, sondern der Tag der Anmeldung beim Gewerbeamt. Dieser liegt i.d.R. vor der Handelsregistereintragung. Bis zur Eintragung haben Sie dann eine GmbH in Gründung.

Richtig ist, dass der Tag der Antragstellung der Tag der Abholung der Unterlagen ist. An diesem Tag müssen Sie noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG1 haben. Der Antrag kann auch erst später abgegeben werden, allerdings ist dann ein ununterbrochener Geldfluss nicht gewährleistet.

Mit einer stückchenweisen Einreichung der Unterlagen kommen die Ämter i.d.R. nicht klar. Hier ist es schon sinnvoll, die Unterlagen komplett einzureichen, weil bis zur vollständigen Abgabe der Unterlagen der Antrag nicht bearbeitet wird.

Also, um mal die richtige Reihenfolge einer GmbH-Gründung mit Gründungszuschuss darzulegen:

1. Businessplan erstellen
2. Antrag Gründungszuschuss abholen
3. Notar (Gründung und Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages)- auf die Sperrminorität bei den Gesellschaftern achten, die GZ beziehen sollen!
4. Kontoeröffnung und Einzahlung
5. Fachkundige Stellungnahme
6. Gewerbeanmeldung
7. Antrag GZ vollständig abgeben
(kann alles bis zu 2 Wochen vor dem eigentlichen Start erledigt sein)
8. Anmeldung Finanzamt
9. Beantragung UstID
10. irgendwann erfolgt die Eintragung ins Handelsregister

P.S. bei Geschäftstätigkeiten vor der Handelsregistereintragung gilt die Haftunsbeschränkung nicht und es muss der Zusatz "in Gründung" verwendet werden.

MfG

Michael Köhler
Ich wünsche alles Gründern viel Erfolg und den nötigen Biss http://www.gruendungszuschuss-einstiegsgeld.de,http://www.gruendungsberater24.de
Benutzeravatar
gruendungsberater24
 
Beiträge: 90
Registriert: 10.11.2008, 22:05
Wohnort: Breitungen/ Werra

Re: Gründungszuschuss - richtige Reihenfolge Antrag und Gründung

Beitragvon mensch am 28.01.2010, 10:02

gruendungsberater24 hat geschrieben:Hallo pioneer,

Richtig ist, dass der Tag der Antragstellung der Tag der Abholung der Unterlagen ist. An diesem Tag müssen Sie noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG1 haben. Der Antrag kann auch erst später abgegeben werden, allerdings ist dann ein ununterbrochener Geldfluss nicht gewährleistet.



Das habe ich anders verstanden....90Tage bei Aufnahme einer Selbstständigen Tätigkeit....d.h. der Start des Gewerbes ist dann doch wichtig?!

Der Tag der Abhohlung der Unterlagen kann es ja nicht sein...da eine Abhohlung von Unterlagen KEINE Abgabe impliziert.
Wäre es eine Abholung der Unterlagen mit 90Tage Restanspruch...würde ja bis zur Abgabe der Unterlagen die Person kein ALG1 bekommen?!
mensch
 
Beiträge: 15
Registriert: 28.01.2010, 09:41

Re: Gründungszuschuss - richtige Reihenfolge Antrag und Gründung

Beitragvon Phaser am 30.01.2010, 13:41

Hallo zusammen,

die richtige Reihenfolge könnt Ihr unter:

http://www.okzielerreicht.de/Gruendungszuschuss.html

nachlesen.

Nochmal zur Klarstellung der Tag der Gründung muss vor Ende der 90 Tage Frist sein (sonst kein Gründungszuschuss).

Die Antragstellung muss vor Gründung liegen.


Alles andere stimmt bitte mit den Fachkundigen Stellen die Ihr beauftragt ab.
Jede handhabt das ein wenig anders! Die Prüfungsbedingungen sind ja auch so vielfältig, das jeder Einzelfall hier nicht erfasst werden kann.

Viel Erfolg bei der Gründung
Phaser
 
Beiträge: 151
Registriert: 13.04.2007, 14:17

Re: Gründungszuschuss - richtige Reihenfolge Antrag und Gründung

Beitragvon mensch am 01.02.2010, 14:45

Phaser hat geschrieben:Hallo zusammen,

die richtige Reihenfolge könnt Ihr unter:

http://www.okzielerreicht.de/Gruendungszuschuss.html

nachlesen.

Nochmal zur Klarstellung der Tag der Gründung muss vor Ende der 90 Tage Frist sein (sonst kein Gründungszuschuss).

Die Antragstellung muss vor Gründung liegen.


Danke für die Infos .

Kein ALG1 fliesst mehr....ab dem Gründungstag....nicht ab Antragstellung...richtig?
mensch
 
Beiträge: 15
Registriert: 28.01.2010, 09:41

Re: Gründungszuschuss - richtige Reihenfolge Antrag und Gründung

Beitragvon heikolohse am 28.02.2010, 19:08

Vielen Dank für die ausführlichen erklärungen und die Links

Euer Heiko
heikolohse
 
Beiträge: 1
Registriert: 28.02.2010, 18:53

  • Anzeige

Zurück zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast