Hallo,
ich plane den GZ zu beantragen und bin über einen Artikel auf Spiegel Online gestolpert (http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 44,00.html), der mich etwas verunsichert. Hier heißt es:
Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld verfällt, wenn man den Gründungszuschuss in Anspruch nimmt. Wenn also ein Gründer schon im ersten Monat seiner Arbeitslosigkeit den großen Schritt wagt und sich dann nach sechs Monaten entscheidet, doch nach einer Festanstellung zu suchen, kann er kein Arbeitslosengeld I mehr bekommen.
Ich hatte das bisher immer so verstanden, dass man auch wieder zurück ins ALG 1 könnte. Nur dass sich der ALG 1-Anspruch eben um die GZ-Bezugsdauer reduziert... Habe ich das falsch verstanden oder die Spiegel-Autorin?
Danke für euren Input,
Nicki