Gründungszuschuss nach Studium

Gründungszuschuss nach Studium

Beitragvon ThorgePT am 01.08.2010, 23:57

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich studiere noch bis Oktober und mache mich dann als Personal Trainer selbstständig. Meine Freundin und ich wohnen zusammen und haben eine kleine Tochter. Meine Freundin hat ihre Ausbildung zur Industriekauffrau schon letztes Jahr beendet. Wir bekommen seit einiger Zeit ALG 2. Ich habe neben dem Studium einen Nebenjob gemacht, wo ich allerdings nicht mehr als 300 Euro im Monat verdient habe. Das wird mit in das Arbeitslosengeld 2 eingerechnet. Jetzt meine Frage:
Besteht die Möglichkeit, dass ich einen Gründungszuschuss bekomme? Ich kann mich nach dem Studium ja leider nicht arbeitslos melden, aber eine finanzielle Unterstützung wäre sehr hilfreich, da es in der Regel einige Zeit dauert bis man die ersten Kunden hat.

Danke schonmal für eure Hilfe!

Gruß

Thorge
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Re: Gründungszuschuss nach Studium

Beitragvon garbs am 03.08.2010, 23:26

ThorgePT hat geschrieben:...ich studiere noch bis Oktober und mache mich dann als Personal Trainer selbstständig....seit einiger Zeit ALG 2....dass ich einen Gründungszuschuss bekomme? Ich kann mich nach dem Studium ja leider nicht arbeitslos melden, aber eine finanzielle Unterstützung wäre sehr hilfreich, da es in der Regel einige Zeit dauert bis man die ersten Kunden hat....


Servus,

um GZ (Gründungszuschuss) beantragen zu können, musst du min. 90 Tage Bezugsrecht für ALG1 haben. Also min. 12 Monate durchgehend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der vorhergegangenen 24 Monate gehabt haben.

Als ALG2-Empfänger (Bedarfsgemeinschaft) kannst du von der ARGE nur das sog. "Einstiegsgeld" beantragen. Dafür, dass du dann 100-200 € mehr im Monat bekommen könntest, mußt du eine ganze Latte von zusätzlichen Tätigkeiten für die ARGE machen.
Findest du schön übersichtlich übrigens super hier beschrieben: Einstiegsgeld .

Alternative? 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (z.B. Filialleiter im Supermarkt :wink: ), nebenbei den Businessplan schreiben und dann mit GZ durchstarten. Evtl. nebenbei schon gute Kontakte aufbauen, mit denen du dann gleich losstarten kannst.

Viel Glück, ich gönne dir deine persönliche Erfolgsstory von ganzem Herzen!
Viel Erfolg....wünscht garbs!
:::Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg:::
garbs
 
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Re: Gründungszuschuss nach Studium

Beitragvon ThorgePT am 04.08.2010, 11:56

Hi Garbs,

Danke schonmal für deine hilfreiche Antwort. Du hattes geschrieben, dass ich für das Einstiegsgeld eine ganze Latte von zusätzlichen Tätigkeiten für die ARGE machen muss. Ich habe mir dann den Link, den du dazu gefügt hattest, angesehen und konnte daraus nur schließen, dass ich einen Businessplan schreiben muss und den bei der ARGE vorlegen muss und die entscheiden dann über das Einstiegsgeld. Könntest du mir vielleicht sagen, was du mit der ganzen Latte von zusätzlichen Tätigkeiten meinst?
Dein Vorschlag mit der 12 monatigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung scheint zwar generell gut zu sein, aber ich bin sehr motiviert und möchte daher direkt nach meinem Studium als Personal Trainer beginnen. :)

Lieben Gruß

Thorge
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Re: Gründungszuschuss nach Studium

Beitragvon garbs am 08.08.2010, 15:51

ThorgePT hat geschrieben:..Du hattes geschrieben, dass ich für das Einstiegsgeld eine ganze Latte von zusätzlichen Tätigkeiten für die ARGE machen muss...


Freut mich, dass du so motiviert bist! :wink:

Wenn du dir unter diesem Link: Arbeitslosengeld II - arbeitsagentur

folgende Formulare und Ausfüllhilfen zu Gemüte geführt hast, bist du im Bilde:

Anlage EKS - Erklärung zum Einkommen Selbständiger
Abschließende Angaben zum Einkommen Selbständiger
Hinweise für Selbständige

Also, wenn du neben diesen zusätzlichen Tätigkeiten fürs Amt noch Zeit für deine Buchhaltung, deine Werbung und nebenbei auch noch für deine Kunden hast, dann kannst ja losgehen!
Viel Erfolg....wünscht garbs!
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Re: Gründungszuschuss nach Studium

Beitragvon Jaquemot am 13.08.2010, 13:09

Da glücklicherweise meist ohnehin eine laufende Gewinnermittlung zwecks Controlling oder zwecks Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden muss, sind die "Zusatzarbeiten" durchaus überschaubar, dienen sie doch insbesondere dazu, der Leistungsabtreilung zu dokumentieren, welcher Erfolg bisher erzielt wurde und welcher Erfolg noch zu erwarten ist. Der faktische Aufwand dafür ist nicht so erheblich, gemessen am Nutzen. Und der ist immerhin: Sicherung des Lebensunterhaltes (Bedarfssatz + 50% Zuschlag) für mindestens ein Jahr, in dem der Markteintritt vollzogen werden kann.

Und oben drauf: Mit dem Bewilligungsbescheid des Einstiegsgeldes kann aus dem Gründercoaching Deutschland fachkundige Unternehmensberatung in Anspruch genommen werden. Hier wird dann ein Zuschuss von 90% gewährt bei einem Maximalbetrag von 4000 €. Das ist nochmal ein Support von 3600 €.

Da für Hochschulabsolventen noch mehr nicht drin ist an Support, ist es trotz Mehraufwand ein gangbarer Weg, der den Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert.
Herzlichen Gruß, Karl Jaquemot, Betriebsberatung
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