Gründungszuschuss nach Angestelltendasein

Gründungszuschuss nach Angestelltendasein

Beitragvon Simone257 am 05.07.2010, 22:59

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Das Thema wurde hier sicher schon oft durchgekaut und ich habe diverse Beiträge schon gelesen.. dennoch bin ich jetzt etwas verwirrt, weil u.a. in einem anderen Thema jemand schrieb, "Entweder machst Du dich selbständig und bekommst die entsprechende Unterstützung, oder bekommst Stütze und stehst dann aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung."

Nach meinen Informationen kann man doch den Gründungszuschuss nur beantragen, wenn man schon ALG-I bekommt, richtig?
Hintergrund bei mir ist der, dass ich aktuell noch normal angestellt bin, das dann ab August nicht mehr und mich danach selbstständig machen will. Nach meinen Informationen muss ich mich nun erstmal arbeitslos melden und dann quasi am zweiten Tag der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss beantragen... oder habe ich da was falsch verstanden?

Ich würde liebend gern den ALG-I-Teil überspringen, denn ich brauche gar kein ALG, sondern habe Businessplan usw. alles schon fertig und könnte auch direkt mit der Selbstständigkeit loslegen.. gibt es da doch einen Weg oder muss ich den Umweg über das ALG-I nehmen?

Falls letzteres, sollte ich dann vorsichtig sein, was ich meinem Arbeitsberater erzähle? Die kennen die Problematik doch sicher auch?? Und spätestens wenn man das Datum meines Businessplans und den Gutachterstempel dazu sieht, wird doch ersichtlich, dass ich von Anfang an die Selbständigkeit geplant habe... kann mir dadurch irgendwie der Gründungszuschuss verloren gehen?
Simone257
 
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Re: Gründungszuschuss nach Angestelltendasein

Beitragvon Jaquemot am 13.08.2010, 15:52

Es ist genau so, wie aufgefasst: Einen Tag ALG1-Bezieher und am zweiten Tag (oder besser: Bei Vorliegen des ALG1-Bescheides) den Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Viel schneller geht es doch nicht.
Und der Arbeitsvermittlung/dem Arbeitsvermittler hat es völlig wurscht zu sein, wann die Absicht zur Gründung entsteht. Wenn gleich nach Bewilligung von ALG1 der Antrag mit Businessplan und fachkundiger Stelle (was spricht dagegen, diese Dokumente auch auf den "zweiten Tag" zu datieren) vorgelegt wird, gibt es keinen guten Grund, die Leistung oder den Gründungszuschuss zu versagen. Vielmehr schon doch eine frühe Gründung das Budget der Arbeitsverwaltung.
Herzlichen Gruß, Karl Jaquemot, Betriebsberatung
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