Gründungszuschuss - IHK stimmt zu, AA nicht

Gründungszuschuss - IHK stimmt zu, AA nicht

Beitragvon harsel am 29.09.2011, 17:08

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Ich habe mich 2004 als IT Dienstleister selbständig gemacht und damals den Gründerzuschuss bekommen. Ende 2009 bin mit meiner Frau in ihre Heimat zurückgekehrt (ostdeutschland). Der Markt hier ist ganz anders geartet und ich konnte, obwohl ich recht schnell einige Kunden fand, einfach nicht schnell genug neue Kunden gewinnen. Daher bin ich im September 2010 in eine Anstellung gegangen . für unterirdisches Gehalt (selbst für den Markt hier) und einigen anderen nicht so passenden Sachen. Jedenfalls war abzusehen, dass ich die Position auf Dauer weder körperlich (massive unbezahlte Überstunden, lange Fahrtstrecke) noch finanziell stemmen kann und dass es keine Aufstiegsmöglichkeiten gibt.

Nachdem ich jetzt ein Jahr den Markt beobachtet habe, habe ich mein Konzept komplett umgestellt und auf Rat meiner Beraterin erneut den Gründungszuschuss beantragt, da ich alle Voraussetzungen erfülle. Mein Geschäftsplan ist problemlos von der IHK als fachkundiger Stelle genehmigt wurden, insbesondere da ich eben die spezialisierung auf den Markt (insbesondere Tourismus) habe.

Nun bin ich heute zum AA bestellt wurden und mir wurde eröffnet, dass man mir den Zuschuss nicht gewähren will. O-Ton "Meine Teamleiterin hat gesagt sie können sich ja gerne selbständig machen, aber ohne unsere Zuschüsse". Ich soll jetzt quasi Belege dafür beibringen dass ich schon Kunden in dem Bereich habe. Nun habe ich schon erste Kontakte geknüpft, aber ich kann doch von den Leuten nicht verlangen, dass sie mir schriftlich fürs Amt das bestätigen? Ist das überhaupt rechtens was das AA da macht. Ich meine die Bearbeiterin hat heute auch durchblicken lassen, dass das Konzept okay ist. Ihre Teamleiterin meinte wohl "den kriegen wir auch so unter" - was ich bezweifle, da es in meinem Fachgebiet nicht wirklich viele Möglichkeiten gibt.

Hat jemand noch Tipps. Ich meine ich höre in zwei Wochen auf zu arbeiten und arbeite gerade meinen Nachfolger ein und meine Frau verdient zwar einigermaßen kann aber nicht auch noch meine Sozialversicherungsbeiträge etc. finanzieren. Ich kann zwar von der örtlichen Volkshochschule eine Bescheinigung beibringen, dass ich hier ab Januar Kurse geben kann und auch von zwei, drei Hotels, aber das wird ja wahrscheinlich nicht reichen.

bin momentan echt geknickt.

vg
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Re: Gründungszuschuss - IHK stimmt zu, AA nicht

Beitragvon mgb-consulting am 30.09.2011, 05:28

Hallo ...

so wird die Zukunft für die Vergabe der Gründungszuschüsse nach neuer Regelung ab dem 01.11.2011 sein!

Die Arbeitsagenturen werden sich ohne ausdrückliche Dienstanweisung im Übereifer mehr und mehr in die unternehmerischen Belange einmischen und Dinge verlangen, die ein Kaufmann nicht erfüllen kann.

Streng genommen wären Sie, wenn Sie feste Aufträge vorweisen könnten, bereits unternehmerisch tätig gewesen, denn Sie haben planmäßig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht Kundenbeziehungen angebahnt.

Vom Grundsatz her sind Sie damit gewerblich tätig gewesen, ohne jedoch dieses Gewerbe mit Aufnahme der Tätigkeit, wie es die Gewerbeordnung vorschreibt, angemeldet zu haben... eine Ordnungswidrigkeit also, die nach der Gewerbeordnung strafbar ist.

Im Umkehrschluß würde dann aber die Voraussetzung zur Beantragung des Gründungszuschusses fehlen, weil bereits ein Gewerbe besteht, ein allerdings nicht angemeldetes Gewerbe.

Wenn die Arbeitsagentur hier keine klare Dienstanweisung über die Befugnisse der Sachbearbeiter schafft, dann werden übereifrige Sachbearbeiter den Gründern das Leben zur Hölle machen, denn man kann nicht alles im Vorfeld nachweisen.

In Ihrem Falle ist sicherlich erschwerdend hinzugekommen, dass man die kaufmännische Eignung durch die zuvor gescheiterte Gründung anzweifelt, dem könnte man aber vorbeugen, indem man ein begleitendes Coaching durch Ihre Beraterin vereinbart.

Ich hege allerdings die Vermutung, dass die Arbeitsagenturen im Oktober 2011 zu stellende Anträge durch Terminverschiebungen erschwert, um die Anträge in den November 2011 zu bekommen, unter die neue Gesetzeslage.

Was die IHK und die fachkundige Stellungnahme angeht, so kann die IHK nur objektiv nach der Planung vorgehen und hierauf bezogen die Machbarkeit und Tragfähigkeit prüfen. Als Prüfer und gutachter würde ich mir, ohne den Gründer ausführlichst persönlich gesprochen zu haben, gar kein Urteil anmaßen, ob dieser hierzu kaufmännisch in der Lage ist, wenn es in einer vorherigen Gründung mal nicht geklappt hat.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Gründungszuschuss - IHK stimmt zu, AA nicht

Beitragvon garbs am 03.10.2011, 14:46

mgb-consulting hat geschrieben:...so wird die Zukunft für die Vergabe der Gründungszuschüsse nach neuer Regelung ab dem 01.11.2011 sein! Die Arbeitsagenturen werden sich ohne ausdrückliche Dienstanweisung im Übereifer mehr und mehr in die unternehmerischen Belange einmischen und Dinge verlangen, die ein Kaufmann nicht erfüllen kann....


:evil:

Beschrei' es nicht....

Ich vermute, dass du damit leider genau den Nagel auf den Kopf getroffen hast.

Die AA wird etwa 1 Milliarde mit dieser Neuregelung an GZ-Mitteln einsparen und vorsichtig geschätzt ca. 67 (!) Milliarden an Nettowertschöpfung damit "vernichten".

Sorry, wollte mich eigentlich nicht in den Thread einmischen...

[offtopicmodus \off]
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Re: Gründungszuschuss - IHK stimmt zu, AA nicht

Beitragvon harsel am 05.11.2011, 00:01

Wollte mich mal wieder melden.

Ich warte immer noch auf den Bescheid.

Meine fünf Absichtserklärungen habe ich am 19.10. abgegeben, einen Tag vor der offiziellen Gründung meiner Firma. Laut Aussage der Telefonhotline der Arbeitsagentur gegenüber meiner FRau wurde Ende Oktober eine Entscheidung getroffen, ich habe aber noch nichts Schriftliches und man wollte ihr nicht sagen ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wurde bzw. konnte es angeblich nicht sehen.

Ich habe die Absichtserklärungen allgemein gehalten, d.h. dort stand nur drin: "Hiermit erkläre ich/erklären wir, dass ich/wir ab dem 20.10.2011 mit der Fa. XY zusammenarbeiten wollen." Waren vier Absichtserklärungen zwei von Privat, ein Hotel und die VHS sowie eine Bestätigung über eine Auftragserteilung zum 20.10. (ein Verein). Die Absichtserklärungen habe ich dann noch einmal einzeln aufgeführt und mir schriftlich vom Sachbearbeiter deren Abgabe bestätigen lassen. Der Sachbearbeiter war übrigens ein anderer als vorher angeblich Job Rotation.

Eigentlich bin ich der Meinung es sollte jetzt alles klargehen, aber meine FRau ist skeptisch wegen der Auskunft am Telefon. Die KK drängelt mittlerweile auch wegen der Einstufung. Ich hoffe dass der Bescheid bald kommt und positiv ist.

vg
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Re: Gründungszuschuss - IHK stimmt zu, AA nicht

Beitragvon harsel am 05.11.2011, 00:08

Ach so wegen der vorherigen Gründung - die Gründung erfolgte in einem Ort 400km von meinem jetzigen Wohnort in einem Gebiet mit zahlungskräftiger Kundschaft und vielen klein- und mittelständischen Unternehmen. Nach unserem Umzug leben wir in einem Gebiet mit wenig industriellen Betrieben dafür viel Tourismus, die Privatkundschaft ist bei weitem nicht so zahlungskräftig und der Markt ganz anders. Meinem Businessplan habe ich natürlich auch eine Erklärung beigefügt, warum ich meine erste Selbständigkeit aufgegeben habe - das wurde auch so verstanden und ist aus kaufmännischer Sicht eigentlich auch nachvollziehbar, also dass man im Dienstleistungssektor (IT) ein Unternehmen nicht einfach so um 400km versetzen kann und dann in einem anders gearteten Markt wo weitermacht wie zuvor.

vg
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