Gründungszuschuss beziehen aber andere Tätigkeit ausüben

Gründungszuschuss beziehen aber andere Tätigkeit ausüben

Beitragvon trader2010 am 09.03.2010, 15:38

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Leute,

ich bekomme seid dem 15.02. Gründungszuschuss für die Gründung einer Firma mit Einzel- und Grosshandel mit Elektronikartikeln. Jedoch habe ich bisher nichts eingekauft oder verkauft, da die Preise bisher sehr schlecht waren. Nun habe ich das Angebot bekommen über mein Gewerbe als Ladendetektiv für eine grosse Supermarktkette zu arbeiten. Denkt ihr das Arbeitsamt bekommt was davon mit wenn ich diesen Job annehmen würde und über mein Gewerbe eine ganz andere Tätigkeit ausübe als im Businessplan bzw. Antrag angegeben wurde ? Bitte um Hilfe!

Vielen Dank für Antworten im voraus.

MfG
trader2010
 
Beiträge: 1
Registriert: 09.03.2010, 15:28

Re: Gründungszuschuss beziehen aber andere Tätigkeit ausüben

Beitragvon garbs am 09.03.2010, 19:33

Kenne deine Situation nicht, aber wenn du den Detektiv zusätzlich zu deiner Geschäftsidee lt. Businessplan ausübst, dann ist es doch schön für dich (und deine Kasse klingelt).

Das du deinen Businessplan in die Tonne kloppen kannst, du dich schlecht auf deine Gründung vorbereitet hast und dass deine Zahlen nicht stimmen, steht auf einem anderem Papier... :wink:
Viel Erfolg....wünscht garbs!
:::Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg:::
garbs
 
Beiträge: 1215
Registriert: 31.01.2009, 10:13

Re: Gründungszuschuss beziehen aber andere Tätigkeit ausüben

Beitragvon Ahanit am 11.03.2010, 05:56

Normalerweise findet das Arbeitsamt sowas nciht raus, es wird nciht kontrolliert, aber wenn du pech hast und dich wer verpfeift hast du ein Problem
Mein Weg in die Selbständig könnt ihr in meinem Blog verfolgen http://news.ahanit.de Meine Kunst findet ihr unter http://kunst.ahanit.de
Ahanit
 
Beiträge: 107
Registriert: 28.01.2010, 09:07

Re: Gründungszuschuss beziehen aber andere Tätigkeit ausüben

Beitragvon inline am 11.03.2010, 21:15

Nun habe ich das Angebot bekommen über mein Gewerbe als Ladendetektiv für eine grosse Supermarktkette zu arbeiten.


Merken wird die AfA es, sobald das andere Gewerbe bei dem Gewerbeamt gemeldet wird.
Das Gewerbeamt reicht ja die Unterlagen der Anmeldung grundsätzlich auch an die AfA weiter.

Ob sie was dagegen haben - keine Ahnung - vielleicht ist den das ja wünschenswerter, als wenn ein alter Kunden bei denen nun wegegen Auftragsmangel wieder auf der Matte steht.
(das ist nur meine Einschätzung der Lage)
inline
 
Beiträge: 87
Registriert: 09.01.2007, 18:59

Re: Gründungszuschuss beziehen aber andere Tätigkeit ausüben

Beitragvon gruendungsberater24 am 12.03.2010, 00:43

Das Gewerbeamt hat keine Grundlage, an die AfA zu melden und wird dies auch nicht tun. Eine Erweiterung des Erwerbszweckes ist förderunschädlich, so kange die Selbständigkeit bestehen bleibt.

MfG

Michael Köhler
Ich wünsche alles Gründern viel Erfolg und den nötigen Biss http://www.businessplanvorlagen.eu
Benutzeravatar
gruendungsberater24
 
Beiträge: 152
Registriert: 10.11.2008, 22:05
Wohnort: Barchfeld/ Werra

Re: Gründungszuschuss beziehen aber andere Tätigkeit ausüben

Beitragvon inline am 12.03.2010, 13:38

Das Gewerbeamt hat keine Grundlage, an die AfA zu melden und wird dies auch nicht tun.


Das wissen viele nicht, dass hat man mir auch beim Gewerbeamt so gesagt,

Es ist doch so, meldet man ein Gewerbe an, wird die Anmeldung x mal kopiert. Da habe ich nur gefragt - wofür..

die Antwort war.

"Rentenversicherungträger , FA, AfA, ihk, etc. erhalten eine Kopie, das wissen aber viele nicht."
inline
 
Beiträge: 87
Registriert: 09.01.2007, 18:59

Re: Gründungszuschuss beziehen aber andere Tätigkeit ausüben

Beitragvon gruendungsberater24 am 13.03.2010, 10:10

Richtig ist, dass das Gewerbeamt verpflichtet ist, die Anmeldung weiterzugeben. Diese Weitergabe erfolgt regulär an das Finanzamt, die IHK bzw. HwK und die Berufsgenossenschaft. Die Meldung an die AfA, den Rentenversicherungsträger, Krankenkassen und ddas Gewerbeaufsichtsamt wird nur bei entsprechendem Erfordernis gemeldet, nämlich dann, wenn Sie die Beschäftigung von Mitarbeitern in der Gewerbeanmeldung anzeigen.

MfG

M. Köhler
Ich wünsche alles Gründern viel Erfolg und den nötigen Biss http://www.businessplanvorlagen.eu
Benutzeravatar
gruendungsberater24
 
Beiträge: 152
Registriert: 10.11.2008, 22:05
Wohnort: Barchfeld/ Werra

  • Anzeige

Zurück zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast