Folgende Situation:
Angenommen jemand ist in einer extrem saisonalen Sommer-Branche erfolgreich selbständig, JEDOCH im Winter ALG I arbeitslos (da Umsatz gleich Null), kann man dann mit einer Genehmigung des Gründungszuschuß rechnen wenn man im Sommer weiterhin das alte Gewerbe macht und sich im Winter ein anderes Gewerbe sucht. Im Businessplan werden dann alle beiden Gewerbe gesamteinheitlich betrachtet als Gesamtjahreskonzept.
Fallstrick hierbei ist das es für bisherig gemachte Gewerbe keine Bewilligung des Gründungszuschuß genehmigt wird und für das Sommer-Gewerbe wäre ja dies der Fall.
Was ist eure Meinung hierzu?