Gründungszuschuß für saisonale Selbständigkeit

Gründungszuschuß für saisonale Selbständigkeit

Beitragvon Lars9 am 05.08.2010, 22:43

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Folgende Situation:

Angenommen jemand ist in einer extrem saisonalen Sommer-Branche erfolgreich selbständig, JEDOCH im Winter ALG I arbeitslos (da Umsatz gleich Null), kann man dann mit einer Genehmigung des Gründungszuschuß rechnen wenn man im Sommer weiterhin das alte Gewerbe macht und sich im Winter ein anderes Gewerbe sucht. Im Businessplan werden dann alle beiden Gewerbe gesamteinheitlich betrachtet als Gesamtjahreskonzept.

Fallstrick hierbei ist das es für bisherig gemachte Gewerbe keine Bewilligung des Gründungszuschuß genehmigt wird und für das Sommer-Gewerbe wäre ja dies der Fall.

Was ist eure Meinung hierzu?
Lars9
 
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Re: Gründungszuschuß für saisonale Selbständigkeit

Beitragvon mgb-consulting am 06.08.2010, 13:57

Hallo ...

hier müsste man einmal zwei Begriffe voneinander trennen und zwar den des Gewerbes und den des Unternehmens, bzw. des Unternehmers.

Ein Unternehmer kann parallel zwei oder mehrere verschiedene Gewerbe betreiben, rechtlich gesehen handelt es sich hierbei jedoch immer nur um ein Unternehmen.

Wenn nun z.B. ein Dachdecker im Sommer auf den Dächern rumturnt und im Winter saure Gurkenzeit hat und dann auf die Idee kommt einen Streu- und Winterdienst für Supermärkte anzubieten, dann besteht das Unternehmen aus der Idee Dachdecken und Winterdienst.

Jedes Geschäftsfeld für sich wäre nicht tragfähig, die Kombination unter einem Dach (Unternehmen) würde hingegen eine tragfähige und förderungswürdige Vollexistzenz schaffen.

MfG
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Re: Gründungszuschuß für saisonale Selbständigkeit

Beitragvon Jaquemot am 13.08.2010, 15:42

Ich verstehe auch die Konstruktion dieses Beispiels nicht. Ist der Mensch schon selbständig und Utnernehmer, dann hat er doch vermutlich gar keinen Leistungsanspruch mehr auf ALG1. Oder ist er erst seit kurzem selbständig und hat daher beim "Rückfall" in die Arbeitslosigkeit noch einen Anspruch auf ALG1?
Oder ist das völlig hypothetisch und der Plan WÄRE nur, es so zu versuchen? Für den Fall hat mgb schon die Lösung genannt, die in der Summe einen positiven Verlauf des Gesamtvohabens darstellbar macht. Ich würde zudem schon mal mit einem Berater sprechen, der die fachkundige Stellungnahme für den Antrag auf Gründungszuschuss verfassen kann. Der wird sicher auch beurteilen können, ob eine förderungswürdige Konstruktion gefunden werden kann.
Herzlichen Gruß, Karl Jaquemot, Betriebsberatung
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