Gründungszuschuß bei Gründung einer GmbH

Gründungszuschuß bei Gründung einer GmbH

Beitragvon GruenderBerlin2010 am 15.03.2010, 11:51

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

nach langjähriger Tätigkeit in einer großen Beratungsgesellschaft möchte ich mich nun Anfang April selbständig machen. Voraussetzungen bzgl. Gründungszuschus (Anspruch ALG I etc.) liegen vor.

Aus verschiedenden Gründen werde ich eine GmbH gründen. Was ist dort bzgl. Business Plan (GF-Gehalt, Ausschüttung, Liquidität etc.) zu berücksichtigen. Auf der einen Seite muß ja die "Bedürftigkeit" nachgewiesen werden, auf der anderen Seite verfügt die GmbH aber mit der Gründung zunächst auch über 25.000 EK. Müssen die schnell aufgezehrt sein, damit eine Bezuschussung erfolgt, oder erwartet die Agentur für Arbeit keine vollständige Inanspruchnahme des Eigenkapitals?

Wer kann helfen? Ich habe auch diesbezüglich Interesse an entgeltlicher Beratung, weil ich dort keinen Fehler machen will (sind immerhin über rd. 20TEUR...).

Danke und Gruß
M.
GruenderBerlin2010
 
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Re: Gründungszuschuß bei Gründung einer GmbH

Beitragvon ebi am 15.03.2010, 14:35

Ich habe mehrmals eine GmbH gegründet. Jetzt schreibe ich an einem Leitfaden für Gründer. Ich würde Sie gern als 'Business Angel' begleiten, um Ihre Fragen in meine "10 Fragen für Gründer" aufzunehmen.
ebi
 
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Re: Gründungszuschuß bei Gründung einer GmbH

Beitragvon gruendungsberater24 am 15.03.2010, 15:55

Hallo M.,

die Gewährung des Gründungszuschusses aus dem Bezug von ALG I heraus stellt keine Anforderungen an eine mögliche Bedürftigkeit. Der erste Teil (9 Monate) wird unabhängig von einer Bedürftigkeit gewährt.

Voraussetzungen sind die selbständige Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH. Soweit ich es richtig verstanden habe, sind Sie auch Alleingesellschafter. Damit üben Sie Ihre Tätigkeit selbständig aus und haben Anspruch auf den Gründungszuschuss. Sofern Sie mehrere Gesellschafter sind, ist es empfehlenswert, dass diejenigen Gesellschafter, die Gründungszuschuss beziehen wollen zumindest im Gesellschaftsvertrag eine Sperrminorität besitzen.

MfG

M. Köhler
Ich wünsche alles Gründern viel Erfolg und den nötigen Biss http://www.businessplanvorlagen.eu
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