Gründerzuschuss und mehrere "Unternehmungen"

Gründerzuschuss und mehrere "Unternehmungen"

Beitragvon lichtblick am 01.07.2011, 10:18

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Guten Tag zusammen,

Ich habe eine Frage zum Gründerzuschuss und die daraus resultierende Auswirkung auf evtl. weitere Tätigkeiten in Form einer GmbH und eines Einzelunternehmens.

Ich beziehe derzeit ALG1 und habe derzeit kein Gewerbe angemeldet, dennoch habe ich meinem Arbeitsamberater Interesse an einer Gründung und somit dem Gründerzuschuss bekundet.

Wir haben in einem Businessplan Wettbewerb einen vorderen Platz belegt und werden im Team gründen.
Bedeutet (und ist auch soweit OK mit dem o.g. Berater): Eine GmbH an der ich zu 50% beteiligt bin.

Jetzt zu der eigentlichen Frage: Darf ich mich an anderen GmbHs beteiligen? Mir liegt ein weiteres Angebot vor, bei dem ich Anteile erhalte (33%) und ggfs. die Geschäftsführung übernehme.

Und als wäre dies alles nicht genug würde ich mein bestehendes "Netzwerk" auch gern nutzen und zusätzlich ein Einzelunternehmen (Einnahmenüberschussrechnung) führen.

Also 1 GmbH Gründerzuschuss 50% beteiligt
1 GmbH beteiligt <33% und Geschäftsführer
1 Einzelunternehmer

Was sollte ich beachten außer das die "Gründerzuschuss GmbH" meine Hauptaktivität darstellt?
Oder ist das dem Amt egal, weil man erhält Gründerzuschuss und sichert sich nur mit weiteren Unternehmungen ab?

Vielen Dank für Eure Hilfe, ich möchte vor dem Gespräch mit dem Berater wissen was meine Rechte/Pflicheten sind

Jonas
lichtblick
 
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Registriert: 01.07.2011, 10:02

Re: Gründerzuschuss und mehrere "Unternehmungen"

Beitragvon mgb-consulting am 01.07.2011, 15:11

Hallo ...

ich sehe hier zwei verschiedene Aspekte, die für mich gegen einen Gründungszuschuss sprechen würden.

1. Auch wenn Sie von einer 50% Beteiligung sprechen, dann werden Sie für diese GmbH nicht voll einsatzbereit sein, d.h. nur einen Bruchteil Ihrer Arbeitszeit einsetzen, denn diese verteilt sich auf die Summe aller Gewerbe. Der Sinn der Förderung, den Aufbau einer tragfähigen Vollexistenz zu fördern, wird daher zweckentfremdet, in dem Sie die Förderung abschöpfen aber nicht ausschließlich zweckgebunden einsetzen.

2. Da Sie ja für keines der Gewerbe völlig unentgeltlich arbeiten werden, stellt sich mir die Frage, ob eine Förderung überhaupt erforderlich ist, auch hier liegt mir der Aspekt der Abschöpfung sehr nahe.

Bei der derzeitigen Gesetzeslage kann es sein, dass Sie den Zuschuss genehmigt bekommen und keine Rückforderung entsteht, wenn die Veröffentlichung als GF der zweiten Firma in der IHK Zeitung erscheint.

Unter der geplanten neuen Gesetzeslage als Kann-Leistung wäre jedes Gespräch nach zwei Minuten beendet.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Gründerzuschuss und mehrere "Unternehmungen"

Beitragvon lichtblick am 08.07.2011, 16:16

Hallo zurück,

und vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.

Wie sehen Sie denn die folgende Situation, wenn man
bei der 1 GmbH den Gründerzuschuss bezieht (50% der Anteile hält) und bei einer zweiten
GmbH stiller Gesellschafter ist? (33% der Anteile hält) und evtl. auf 400,-€ Basis beschäftigt ist und somit die folgende Bedingung einhält:

"Die aufzunehmende Tätigkeit muss sowohl selbstständig, als auch hauptberuflich ausgeübt werden. Damit werden nur Gründungen gefördert, die einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen. Nebentätigkeiten (auch versicherungspflichtig) sind erlaubt, solange deren Zeitumfang nicht den zeitlichen Umfang der selbstständigkeit überschreitet."
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaf ... derung.htm

VLG ein schönes Wochenende wünschend
lichtblick
 
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