Guten Tag zusammen,
Ich habe eine Frage zum Gründerzuschuss und die daraus resultierende Auswirkung auf evtl. weitere Tätigkeiten in Form einer GmbH und eines Einzelunternehmens.
Ich beziehe derzeit ALG1 und habe derzeit kein Gewerbe angemeldet, dennoch habe ich meinem Arbeitsamberater Interesse an einer Gründung und somit dem Gründerzuschuss bekundet.
Wir haben in einem Businessplan Wettbewerb einen vorderen Platz belegt und werden im Team gründen.
Bedeutet (und ist auch soweit OK mit dem o.g. Berater): Eine GmbH an der ich zu 50% beteiligt bin.
Jetzt zu der eigentlichen Frage: Darf ich mich an anderen GmbHs beteiligen? Mir liegt ein weiteres Angebot vor, bei dem ich Anteile erhalte (33%) und ggfs. die Geschäftsführung übernehme.
Und als wäre dies alles nicht genug würde ich mein bestehendes "Netzwerk" auch gern nutzen und zusätzlich ein Einzelunternehmen (Einnahmenüberschussrechnung) führen.
Also 1 GmbH Gründerzuschuss 50% beteiligt
1 GmbH beteiligt <33% und Geschäftsführer
1 Einzelunternehmer
Was sollte ich beachten außer das die "Gründerzuschuss GmbH" meine Hauptaktivität darstellt?
Oder ist das dem Amt egal, weil man erhält Gründerzuschuss und sichert sich nur mit weiteren Unternehmungen ab?
Vielen Dank für Eure Hilfe, ich möchte vor dem Gespräch mit dem Berater wissen was meine Rechte/Pflicheten sind
Jonas