Hallo, ich habe im Jahre 2009 den Gründerzuschuss bekommen, auch die weiteren sechs Monate den Zuschuss zur Sozialversicherung.
Leider musste ich aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
Ich habe gelesen, dass man den Zusschuss nach 24 Monaten noch einmal beziehen kann, aber in Härtefällen auch eher. Zählt hier die Zeit dazu, in der ich nur die KK bezahlt bekommen habe?
Kann man irgendwo nachlesen, was ein "Härtefall" wäre?
In meinem Fall kann ich Krankheit, psychische Probleme, Ehescheidung und ein Alter von 57 jahren (also unvermittelbar) anführen.
Wer entscheidet darüber?
Ich bin zur Zeit arbeitsunfähig, habe aufgrund der freiwilligen Weiterversicherung noch einen Restanspruch, der weit über den erforderlichen 90 Tagen liegt.
Die neue Selbstständigkeit wäre in einem ganz anderen Bereich, aus gesundheitlicher Sicht besser geeignet als der damalige Versuch.
Da ich zur Zeit nicht arbeitslos, sondern au bin, kann ich mich schlecht bei der Agentur beraten lassen.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!