Gründerzuschuss bei Übergang in die Freiberuflichkeit

Gründerzuschuss bei Übergang in die Freiberuflichkeit

Beitragvon newcomer2011 am 27.03.2011, 16:43

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

vor kurzem habe ich mich nach den langen Überlegungen entschieden, mich freiberuflich zu machen und die jetzige Stelle zu kündigen. Mein Vorhaben habe ich mit meinem Arbeitgeber besprochen, bis jetzt aber noch keine Kündigung eingereicht. Im Gespräch hat mir mein Arbeitgeber eine freie Mitarbeit angeboten, so dass unser Arbeitsverhältnis am 30.6.11 endet und am 04.07.11 meine freiberufliche Tätigkeit beginnt. Dabei ist vorauszusehen, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate ausschließlich Einkünfte aus dem selben Projekt beziehen werde, in dem ich schon 3 Jahre als angestellter BI-Consultant gearbeitet habe. Obwohl bei der Entscheidung für die Freiberuflichkeit der Gründungszuschuss gar keine Rolle für mich gespielt hat, da mir solche Förderprogramme nicht bekannt waren, würde ich diesen sehr gerne in Anspruch nehmen um mein Vorhaben besser finanziell abzusichern.
Ich plane zwar mit relativ hohen Umsätzen, werde mir aber keinen Umsatzausfall innerhalb des ersten Jahres leisten können, da ich über keine stille Reserven zur Zeit verfüge.

Nun möchte ich gerne wissen, ob mir der Gründerzuschuss zusteht und wie ich diesen am besten beantragen soll?
Vielleicht findet sich ein kompetenter Berater (Gründercoach), der Interesse hat mich in der Vorgehensweise zu unterstützen, da ich bis jetzt noch nie ein Arbeitsamt von innen gesehen habe und überhaupt nicht weiss worauf ich bei der Antragstellung zu achten habe.
newcomer2011
 
Beiträge: 1
Registriert: 27.03.2011, 14:54

Re: Gründerzuschuss bei Übergang in die Freiberuflichkeit

Beitragvon mgb-consulting am 04.04.2011, 19:58

Hallo ...

im Fall einer Eigenkündigung prüft die Arbeitsagentur ob eine Sperrzeit nach § 144 SGB III zu verhängen ist oder nicht.

Wenn diese verhängt wird, dann kann man sich zwar während der Sperrzeit bereits selbständig machen, erhält den Gründungszuschuss dann aber erst nach Ablauf der verhängten Sperrzeit.

Der Gründungszuschuss selbst muss vor der Existenzgründung beantragt werden!

Also... Businessplan erstellen... Antragsformulare für den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur holen und los geht's.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Gründerzuschuss bei Übergang in die Freiberuflichkeit

Beitragvon fummelbruder am 25.08.2011, 09:46

Zunächst vielen Dank an den Experten für die Antwort. Ich habe Ähnliches vor wie mein Vorredner.

Ich beabsichtige, mich selbständig zu machen. Um die erste Zeit einigermaßen zu überstehen, möchte ich für meinen bisherigen Arbeitgeber dann weiterhin 2 Tage als freier Mitarbeiter arbeiten. Die restlichen 3 Tage möchte ich mich um den Ausbau der Selbständigkeit kümmern.

Prinzipiell ist dagegen ja nichts einzuwenden.

Aber was, wenn ich auch noch den Gründungszuschuss beziehen möchte. Kann einem dann nicht vorgeworfen werden, dass das dann nur eine ARt Abzocke von Fördergeldern ist. Da sich ja kaum etwas ändert zum bisherigen Status (5Tage als Angestellter).

Mein Chef würde mir in dieser Konstellation dann auch kündigen, um mir entgegenzukommen und mich auf diese Art irgenwie als Arbeitskraft und Ansprechpartner für Kunden zu erhalten. Nach außen würde sich kaum etwas ändern, allerdings würde ich in einer anderen Stadt ein kleines Büro anmieten, um von dort meine Selbständigkeit voranzutreiben.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
fummelbruder
 
Beiträge: 1
Registriert: 25.08.2011, 09:30

  • Anzeige

Zurück zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 1 Gast