Hallo Leser,
reicht die mündliche Bekundung und Antragsstellung durch Mitnahme des Gründungsantrages gegenüber einem Mitarbeiter des Arbeitsamtes aus, um noch nach altem Recht Gründungszuschuss zu erhalten, oder welche Schwelle ist dafür ausschlaggebend?
Vielen Dank für eine Antwort und beste Grüße