Frist Gründungszuschuss nach alter Regelung

Frist Gründungszuschuss nach alter Regelung

Beitragvon si7ent am 26.09.2011, 14:53

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Leser,

reicht die mündliche Bekundung und Antragsstellung durch Mitnahme des Gründungsantrages gegenüber einem Mitarbeiter des Arbeitsamtes aus, um noch nach altem Recht Gründungszuschuss zu erhalten, oder welche Schwelle ist dafür ausschlaggebend?

Vielen Dank für eine Antwort und beste Grüße
si7ent
 
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Re: Frist Gründungszuschuss nach alter Regelung

Beitragvon gruendungsberater24 am 28.09.2011, 13:42

Hallo,

ausschlaggebend für die (alt- oder neu)Regelung ist der Tag der Existenzgründung als leistungsbegründendes Ereignis. Dieser muss vor dem 01.11.2011 liegen.

MfG

Michael Köhler
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