Fragen zum Gründerzuschuss

Fragen zum Gründerzuschuss

Beitragvon Splash<1902 am 21.11.2011, 13:02

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen.
Ich habe vor mich mit einem Bekannten zusammen selbständig zu machen (GBR)
Bin seit heute Arbeitslos gemeldet.
Der Plan ist das wir das wir das Ladenlokal am 15.12 eröffnen.
Habe nun einen Termin für ein Beratungsgespräch am 09.12. erhalten.
Nun haben wir allerdings das Problem, daß aufgrund langer Lieferzeiten, wir das Gewerbe gerne eher anmelden wollen um bestellen zu können unter unserer eigenen Steuernummer.
Gibt es die Möglichkeit den Antrag auch eher abzugeben und diesen auch bewilligt zu bekommen?

Muss der Antrag auf Arbeitslosengeld durch sein bevor man den Antrag stellt?

Vielen Dank schon mal
Splash<1902
 
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Re: Fragen zum Gründerzuschuss

Beitragvon Phaser am 21.11.2011, 14:31

Du kannst den Antrag sofort stellen. Ist kein Problem :-)

Was verstehst Du unter Gastgewerbe ?? (Konzession? )
Phaser
 
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