Frage zur 90 Tage Regelung

Alles über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld.

Frage zur 90 Tage Regelung

Beitragvon nadja am 11.03.2009, 22:15

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Guten Tag zusammen!

Folgendes: Ich habe noch bis zum 31.07.09 Anspruch auf ALG1. Da ich in meinem gelernten Beruf kaum noch Möglichkeiten habe werde ich mich selbstständig machen und auch versuchen den Gründungszuschuss zu bekommen. Man muss ja wohl noch mindestens 90 Tage Restanspruch haben um den Zuschuss zu bekommen. Nun meine Frage, welcher Tag ist hier maßgeblich? Der Tag der Abholung des Antrags, der Tag der Abgabe des Antrags, der Tag der Gewerbeanmeldung oder der Tag der Genehmigung des Antrags?

Nach meinen bisherigen Erkentnissen ist der Tag der Gewerbeanmeldung maßgeblich, nur wenn es dann noch Wochen dauert bis der Antrag durch ist bzw. er abgelehnt wird ist das auch komisch. Schlagworte Krankenversicherung, kein ALG1 Anspruch mehr?,...

Wie wäre die richtige Vorgehensweise?

Der Agentur für Arbeit traue ich ehrlich gesagt nicht richtig über den Weg, die haben eventuell Interesse den Gründungszuschuss zu vermasseln und mich an die Arge abzuschieben.

Danke im Vorraus.
nadja
 
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Re: Frage zur 90 Tage Regelung

Beitragvon mgb-consulting am 11.03.2009, 22:33

Hallo ...

das Gesetz und die Durchführungsanweisung der AA spricht jeweils davon, dass bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Restanspruch von 90 Tagen vorhanden sein muss.

MfG
MGB-Consulting
Dipl.-Bw./Bilanzbuchhalter... Unternehmensberater mit den Beratungsschwerpunkten Existenzgründungen und Existenzfestigungen... Coach, Experte, Gutachter und Mentor bei den Businessplan-Wettbewerben senkrechtstarter in Bochum und start2grow in Dortmund
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Re: Frage zur 90 Tage Regelung

Beitragvon mensch am 28.01.2010, 09:51

mgb-consulting hat geschrieben:Hallo ...

das Gesetz und die Durchführungsanweisung der AA spricht jeweils davon, dass bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Restanspruch von 90 Tagen vorhanden sein muss.

Ja das ist richtig aber nicht unbedingt verständlich......den die Aufnahme würde mit Datum des Gewerbestarts erfolgen....dem ist wohl aber nicht so

Die Frage ab wann die 90 Tage Frist gilt
a) Der Tag der Abholung des Antrags,
b)der Tag der Abgabe des Antrags
c) der Tag der Gewerbeanmeldung
d) oder der Tag der Genehmigung des Antrags?

ist sehr verständlich..

Die 90Tage Regelung ist mit a) einzuhalten....kann in diversen Quellen nachgelesen werden..oder den SB fragen....die Abgabe (wenn überhaupt) kann auch Wochen später erfolgen...aber natürlich innerhalb des ALG1 Zeitraums
Wichtig ist das ab dem Startdatum des Gewerbes kein ALG1 mehr fliesst....
mensch
 
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Re: Frage zur 90 Tage Regelung

Beitragvon Phaser am 30.01.2010, 13:58

Hallo zusammen,

ich bin mal wieder erschrocken. Da Zitiert mgb das Gesetz und die Durchführungsanweisungen der AA, und es wird wieder irgendwas anders behauptet. Was jeglicher Gesetz und Durchführungsanweisung des AA entbehrt.

Also wer anders handelt als mgb Zitiert gefährdet zwangsläufig seinen Gründungszuschuss.

Als weiterer Hinweis: gruendungszuschuss-einstiegsgeld-f8/gruendungszuschuss-richtige-reihenfolge-antrag-und-t4270.html#p18572

Viel Erfolg bei der Gründung
Phaser
 
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