Guten Tag zusammen!
Folgendes: Ich habe noch bis zum 31.07.09 Anspruch auf ALG1. Da ich in meinem gelernten Beruf kaum noch Möglichkeiten habe werde ich mich selbstständig machen und auch versuchen den Gründungszuschuss zu bekommen. Man muss ja wohl noch mindestens 90 Tage Restanspruch haben um den Zuschuss zu bekommen. Nun meine Frage, welcher Tag ist hier maßgeblich? Der Tag der Abholung des Antrags, der Tag der Abgabe des Antrags, der Tag der Gewerbeanmeldung oder der Tag der Genehmigung des Antrags?
Nach meinen bisherigen Erkentnissen ist der Tag der Gewerbeanmeldung maßgeblich, nur wenn es dann noch Wochen dauert bis der Antrag durch ist bzw. er abgelehnt wird ist das auch komisch. Schlagworte Krankenversicherung, kein ALG1 Anspruch mehr?,...
Wie wäre die richtige Vorgehensweise?
Der Agentur für Arbeit traue ich ehrlich gesagt nicht richtig über den Weg, die haben eventuell Interesse den Gründungszuschuss zu vermasseln und mich an die Arge abzuschieben.
Danke im Vorraus.
