Firma insolvent | Möchte Gründungszuschuss beantragen - HELP

Firma insolvent | Möchte Gründungszuschuss beantragen - HELP

Beitragvon Emma_R. am 02.03.2010, 18:15

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zum Thema ALG I und dem Gründungszuschuss. Mein Sachverhalt ist etwas kompliziert, Ich versuche ihn mal zu schildern und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. :)

Seit 1,5 Jahren arbeite ich bei der Firma X in Vollzeit. Seit 1. Aprill 2009 arbeite ich dort nur noch 32 Std. die Woche und 8 Std. übe ich eine freiberufliche Nebentätigkeit aus.

Firma X hat nun im Dezember vorläufige Insolvenz angemeldet. Ich habe für Dez, Jan und Feb Insolvenzgeld erhalten (über einen Forderungskaufvertrag von einer Bank über die Arbeitsagentur direkt bezahlt).
Am 1.3.10 wurde die Insolvenz eröffnet und ich frei gestellt. Bin sofort zum Arbeitsamt, damit ich das Geld für März bekomme. Eine Kündigung wurde noch nicht ausgesprochen und erfolgt wohl demnächst zu Ende April. Das heißt ich müsste das März und April Gehalt schon vom Arbeitsamt beziehen - allerdings kann es sein, dass der Rest (Differenz ALG I zu vollem Gehalt) später aus der Insolvenzmasse gezahlt wird. Das hieße dann, dass ich März und April rückwirkend doch noch nicht arbeitslos war.

Ich möchte jetzt einen Gründungszuschuss beantragen.

* Welche Folgen hat die Freistellung und die Tatsache, dass Mrz und Apr ja im Grunde irgendwann noch von ALG I zu einem echten Gehalt werden können?
* Das heißt ich habe ja ggf. den Gründungszuschuss bewilligt bekommen, aber irgendwann rückwirkend vielleicht eigentlich noch gar keinen Anspruch auf ALG I gehabt, weil es eigentlich noch Gehalt war.
* Kann das irgendwann zu Problemen führen? Wenn ja, wie können die aussehen?
* Wäre es sinnvoll die Kündigung abzuwarten und erst dann den Gründungszuschuss zu beantragen?

Die Arbeitsagentur kennt meinen Fall, Ende der Woche gehe ich nochmal hin und gebe alle ausgefüllten Unterlagen ab (Arbeitspaket Teil 3 und Antrag auf ALG I). Ich hoffe, hier im Forum jemanden finden zu können, der mir helfen kann. Das mit der Insolvenz und dem ALG I (und zudem noch der Nebentätigkeit, die mir dummerweise angerechnet werden kann, da ich sie erst 11 Monate ausübe - März ist der 12. :() ist ganz schön kompliziert und ich kenne mich nicht gut genug aus, um im baldigen Termin mit der Arbeitsagentur zu erkennen, falls mir jemand Steine in den Weg legen möchte.

Vielen Dank Euch schon mal!!! :)

Liebe Grüße

Emma
Emma_R.
 
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Re: Firma insolvent | Möchte Gründungszuschuss beantragen - HELP

Beitragvon gruendungsberater24 am 08.03.2010, 18:44

Hallo Emma,
Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist nicht der reiine Bezug von ALG I, sondern der Bezug von Entgeltersatzleistungen nach SGB III, wozu auch das InsG gehört. Da vom Arbeitgeber aus der Insolvenzmasse nur der "Differenzbetrag" gezahlt wird, ist somit der Gründungszuschuss nicht in Gefahr.

Trotz Allem finde ich es sinnvoll, die Kündigung abzuwarten und als "echte Arbeitslose" den Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen, wenn Sie zum Kündigungszeitpunkt noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben. Bis dahin können Sie Ihren Start in die Selbständigkeit in aller Ruhe vorbereiten.

MfG

Michael Köhler
Ich wünsche alles Gründern viel Erfolg und den nötigen Biss http://www.businessplanvorlagen.eu
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Re: Firma insolvent | Möchte Gründungszuschuss beantragen - HELP

Beitragvon Emma_R. am 09.03.2010, 13:33

Lieber Michael Köhler,

vielen herzlichen Dank für Ihre ausführlich und kompetente Antwort! Es hat mich sehr gefreut, einen solchen Beitrag zu lesen, mit dem man wirklich etwas anfangen kann. :)

Werde nun auch warten bis ich die Kündigung erhalten habe und in der Zwischenzeit schon mal alles vorbereiten, Seminare besuchen usw.

Tausend Dank nochmal!

Emma
Emma_R.
 
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