hi,
ich hoffe, dass mir hier jemand relativ schnell weiterhelfen kann.
ich habe bis 09/2005 einschl. ALG I bezogen und habe auch ab 10/2005 ALG II beantragt. das ist aber abgelehnt worden, da ich über "zuviel" vermögen verfüge (kam durch die scheidung von meiner jetzigen ex-frau!). das ist aber mittlerweile verbraucht und ich habe schon einen neuen antrag auf ALG II gestellt, der aber noch nicht bewilligt ist.
nun meine frage:
inwiefern kann ich überbrückungsgeld beantragen, wenn ich mich jetzt selbständig machen will? gibt es dafür fristen zwischen ALG I und Ü-Geld?
wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.