warum gibt es wohl extra Seminare, welche ausschließlich das Thema Timing behandeln ?
Weil diese 08/15 Antworten den Gründer nicht immer weiter helfen. Beim Einreichen zum richtigen Zeitpunkt kann man viel Geld sparen, weil man noch ein volles ALG 1 mitnehmen kann.
Mit Einreichen der Unterlagen erhält man auch einen Aufhebungsbescheid, welcher sich vermutlich auf den Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung bezieht. Oder liege ich da falsch ? Bis ich allerdings meine ersten Zahlungen aus dem Gründungszuschuss erhalte, muss ich noch einige Wochen warten, weil der Antrag noch bearbeitet werden muss. (Steht wiederum auf diversen Seiten, Zeitraum 3 - 4 Wochen)
siehe:
Wenn man den Antrag dann abgibt, erhält man einen Abschließenden Bescheid das das ALG ausläuft. Die Bearbeitung des Antrages selbst kann nach meinen Erfahrungen 2-3 Wochen dauern, also ist es taktisch geschickt, wenn man den Antrag und die Selbständigkeit so legt, das der eine Monat noch fast voll wird, dadurch erhält man noch ein fast volles ALG. Und durch die Zeitspanne, kommt der Gründerzuschuß dann direkt zum nächsten ALG Termin, so daß man keine Leerphase hat.
Ebenfalls steht auf der Seite:
http://www.das-artikelverzeichnis.de/53 ... ge-timing/
Der Anfang der beantragten Zahlungen muss drei Monate vor Auslaufen den Arbeitslosengeldes 1 liegen bzw. mit Beginn der Zahlungen aus dem Gründungszuschuss muss noch ein Restanspruch auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes von drei Monaten vorliegen.
Vllt. kann hierzu jemand noch bitte Stellung nehmen. So wie es sich anhört, muss man vor Ablauf der 90 Tage Frist bereits seine erste Zahlung auf dem Konto erhalten haben. Wenn das Amt länger braucht alles zu prüfen und zu bearbeiten (weil ich die UNterlagen erst kurz vor Ablauf der Frist eingereicht habe) dann kriege ich nichts. Oder ist mit "Beginn der Zahlungen" die Gewerbeanmeldung gemeint ? Auch wenn ich mein Geld tatsächlich erst später erhalte.