Dringend: Gründungszuschuss - Timing - Fragen über Fragen

Dringend: Gründungszuschuss - Timing - Fragen über Fragen

Beitragvon Rohrkrepierer am 09.02.2010, 17:29

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

warum gibt es wohl extra Seminare, welche ausschließlich das Thema Timing behandeln ?
Weil diese 08/15 Antworten den Gründer nicht immer weiter helfen. Beim Einreichen zum richtigen Zeitpunkt kann man viel Geld sparen, weil man noch ein volles ALG 1 mitnehmen kann.
Mit Einreichen der Unterlagen erhält man auch einen Aufhebungsbescheid, welcher sich vermutlich auf den Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung bezieht. Oder liege ich da falsch ? Bis ich allerdings meine ersten Zahlungen aus dem Gründungszuschuss erhalte, muss ich noch einige Wochen warten, weil der Antrag noch bearbeitet werden muss. (Steht wiederum auf diversen Seiten, Zeitraum 3 - 4 Wochen)

siehe:

Wenn man den Antrag dann abgibt, erhält man einen Abschließenden Bescheid das das ALG ausläuft. Die Bearbeitung des Antrages selbst kann nach meinen Erfahrungen 2-3 Wochen dauern, also ist es taktisch geschickt, wenn man den Antrag und die Selbständigkeit so legt, das der eine Monat noch fast voll wird, dadurch erhält man noch ein fast volles ALG. Und durch die Zeitspanne, kommt der Gründerzuschuß dann direkt zum nächsten ALG Termin, so daß man keine Leerphase hat.



Ebenfalls steht auf der Seite:
http://www.das-artikelverzeichnis.de/53 ... ge-timing/

Der Anfang der beantragten Zahlungen muss drei Monate vor Auslaufen den Arbeitslosengeldes 1 liegen bzw. mit Beginn der Zahlungen aus dem Gründungszuschuss muss noch ein Restanspruch auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes von drei Monaten vorliegen.

Vllt. kann hierzu jemand noch bitte Stellung nehmen. So wie es sich anhört, muss man vor Ablauf der 90 Tage Frist bereits seine erste Zahlung auf dem Konto erhalten haben. Wenn das Amt länger braucht alles zu prüfen und zu bearbeiten (weil ich die UNterlagen erst kurz vor Ablauf der Frist eingereicht habe) dann kriege ich nichts. Oder ist mit "Beginn der Zahlungen" die Gewerbeanmeldung gemeint ? Auch wenn ich mein Geld tatsächlich erst später erhalte.
Zuletzt geändert von Rohrkrepierer am 10.02.2010, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
Rohrkrepierer
 
Beiträge: 12
Registriert: 18.01.2010, 17:17

Re: Dringend: Gründungszuschuss - Timing - Fragen über Fragen

Beitragvon Phaser am 09.02.2010, 20:28

Hallo Rohrkreprierer,

das alles ist hier schon mehrfach erklärt worden. Ein zukünftiger Unternehmer sollte vielleicht erst mal lesen.

Hier noch mal ein Link:

gruendungszuschuss-einstiegsgeld-f8/gruendungszuschuss-richtige-reihenfolge-antrag-und-t4270.html#p18665

Hier erfährst Du was Antragstellung und Abgabe bedeuten und wann was zu erledigen ist!!!!

Desweiteren braucht kaum eine Agentur für Arbeit noch Wochen zur Beantragung des Gründungszuschusses. Warum haben sie Ihren BUSINESSPLAN und alle anderen erforderlichen Unterlagen noch keiner Fachkundigen Stelle zur Prüfung vorgelegt????

Wenn Sie allen die Entsprechende Zeit der Bearbeitung Ihrer Unterlagen einräumen. Kommt es auch zu keiner Zahlungslücke von Seiten der Arbeitsagentur. Ihre Unterlagen sollten um den Gründungstag (Tag der Gründung in der Gewerbeanmeldung) bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Bitte alle Unterlagen laut Gründungszuschuss Antrag!!!!!

90 Tage Restanspuch = drei Monate vor Auslaufen des Arbeitslosengeldes 1


Viel ERFOLG bei der Gründung und hoffentlich kein Rohrkrepierer
Phaser
 
Beiträge: 211
Registriert: 13.04.2007, 14:17

Re: Dringend: Gründungszuschuss - Timing - Fragen über Fragen

Beitragvon mensch am 10.03.2010, 23:04

Phaser hat geschrieben:Wenn Sie allen die Entsprechende Zeit der Bearbeitung Ihrer Unterlagen einräumen. Kommt es auch zu keiner Zahlungslücke von Seiten der Arbeitsagentur. Ihre Unterlagen sollten um den Gründungstag (Tag der Gründung in der Gewerbeanmeldung) bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Bitte alle Unterlagen laut Gründungszuschuss Antrag!!!!!

90 Tage Restanspuch = drei Monate vor Auslaufen des Arbeitslosengeldes 1


Viel ERFOLG bei der Gründung und hoffentlich kein Rohrkrepierer



Ich finde es ok das hier jemand nach dem Ablauf sich erkundigt:

Der Gewerbestart (nur der!!!!!) muss drei Monate vor ALG1 auslaufen erfolgen, d.h. man muß der AA auch an dem Tag mitteilen das man nicht mehr arbeitslos ist - also sich von ALG1 verabschieden.

Wann die Unterlagen abgegeben werden ist egal!

NICHT egal ist wann der Antrag von der AA abgeholt wird...das muss VOR dem Gewerbestart sein.

Klar ist das die Unterlagen (optimaler weise) 2-3 Wochen vor dem Gewerbestart abgegeben werden sollte....um eine Zahkungslücke zu mindern- es ist aber nicht zwingend.
mensch
 
Beiträge: 15
Registriert: 28.01.2010, 09:41

  • Anzeige

Zurück zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast