Darlehen von Familienmitgliedern bei ALG II

Darlehen von Familienmitgliedern bei ALG II

Beitragvon ThorgePT am 04.07.2011, 06:16

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Guten Morgen,

ich habe mich im März dieses Jahres selbstständig gemacht. Ich komme aus dem Arbeitslosengeld II. Einen einmaligen Gründungszuschuss für Investitionen und Einstiegsgeld habe ich bekommen. Meine Selbstständigkeit läuft so langsam an, allerdings kann ich noch nicht ohne ALG II leben. Ich möchte mir jetzt zusätzlich eine gewerbliche Immobilie anmieten. Da ich das Geld dafür (sowohl die Miete als auch die Einrichtungskosten) nicht selber zahlen kann, möchte ich einen Darlehen aus meiner Familie beziehen. Ist das möglich ohne dass, das auf das ALG II angerechnet wird? Muss ich das dem Jobcenter mitteilen?

Ich habe diese Seite gefunden. Was haltet ihr davon?

http://www.sozialhilfe24.de/news/1147/d ... rechenbar/

Besten Dank und viele Grüße,
Thorge
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Re: Darlehen von Familienmitgliedern bei ALG II

Beitragvon garbs am 05.07.2011, 14:43

ThorgePT hat geschrieben:... Meine Selbstständigkeit läuft so langsam an, allerdings kann ich noch nicht ohne ALG II leben. Ich möchte mir jetzt zusätzlich eine gewerbliche Immobilie anmieten. Da ich das Geld dafür (sowohl die Miete als auch die Einrichtungskosten) nicht selber zahlen kann, möchte ich einen Darlehen aus meiner Familie beziehen. Ist das möglich ohne dass, das auf das ALG II angerechnet wird? Muss ich das dem Jobcenter mitteilen?...


Glückwunsch, dass es so langsam anläuft. Prima.

Und ohne Geld in der Tasche, obwohl du noch nicht ohne Unterstützung vom ALGII leben kannst, willst du dir jetzt gleich weitere Kosten ans Bein binden?

Naja, du wirst schon wissen, was du da tust....

Aber:

In jedem Fall solltest du über den geliehenen Geldbetrag einen Darlehensvertrag machen, wie du ihn auch unter fremden Dritten abschließen würdest. Sollte das Amt auch nur den geringsten Anhaltspunkt dafür sehen, dass es sich möglicherweise um ein "Schenkung" als Unterstütung handelt, wird dir das sofort angerechnet. Grundsätzlich ist die Kreditaufnahme seitens der Behörde gestattet und es findet keine Anrechnung statt. Kredite aus der Familie werden aber besonders genau geprüft.
garbs
 
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