Hallo Zusammen!
Seit dem 28.10.2009 bin ich nun mein eigener Herr. Das ist super und macht viel Spass. Ich bekomme meinen Gründungszuschuss und habe gut zu tun. Soweit alles schön.
Für meine Selbstständigkeit habe ich 2 Weiterbildungen gemacht. Existenzgründungsseminar und eine berufliche Qualifikation.
Die berufliche Qualifikation kostete alles zusammen ca. 2000€ (Kursgebühren, Unterkunft, Verpflegung, ...)
Diese Kosten soll ich nun selbst tragen! Das kann ich nicht!
Mitte Oktober 2009 habe ich beim Amt meine Selbstständigkeit angezeigt und meinen Gründungszuschuss beantragt. Alles super gelaufen.
Ich hatte einen noch gültigen Bildungsgutschein datiert bis zum 12.11.2009.
Es ergab sich nun die Möglichkeit der beruflichen Zusatzqualifikation (im Internet irgendwie gefunden - die im Amt finden ja nie was) vom 02.11. - 08.11.2009. Am 19.10.2009 habe ich persönlich bei der Arge, bei Frau ... (die Mitarbeiterin ist bekannt) vorgesprochen und meinen Wunsch geäußert: Ich möchte die berufliche Zusatzqualifikation machen. Geht das? Da bin ich doch schon Selbstständig. Antwort: Ja das geht, hier haben sie einen neuen Bildungsgutschein - viel Spass, sie können fahren. Naja, dachte ich - die arbeitet da, die wird das schon wissen. Ich bin dan schon am 01.11. los und habe die Ausbildung absolviert.
Am 03.11.2009 kam dann die Ablehnung von der ARGE. (Ich war gar nicht zu hause.) Am 09.11. sofort zur Amtsleiterin und Widerspruch eingelegt. Die Amtsleiterin hat mir soger Recht gegeben und die Schuld der Mitarbeiterin zugeordnet.
Am 13.01.2010 erreichte mich nun der Wiederspruchsbescheid - Entscheidung: Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit beim Sozialgericht Klage zu erheben.
Muss ich jetzt alles bezahlen? Ich habe doch niemanden belogen oder betrogen.
Das würde mich ruinieren.
Aus meiner Sicht hat die Mitarbeiterin von der ARGE einen Fehler gemacht - darauf gehen die in ihrem bescheid aber gar nicht ein.
Was soll ich jetzt machen?
Vielen dank.
