Ausland, Sperrfrist,Studium,ALG1,Förderung, sehr komplizier

Alles über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld.

Ausland, Sperrfrist,Studium,ALG1,Förderung, sehr komplizier

Beitragvon testuser am 03.02.2010, 23:24

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Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und muss sagen das ich schon sehr viele nützliche Infomationen aus diesem Forum gezogen habe. Wirklich eine sehr gute Addresse! Trotzdem ist das bei mir sehr kompliziert und ich verscuhe meine Situation mal zu schildern...

- 23Monate in Österreich sozialversicherungspflichtig angestellt
- selbst gekündigt
- in ein "Studiensemester" eingeschrieben

Ich möchte zurück nach Deutschland, mich selbstständig machen und eine mini GmbH gründen.
Ich werde mich fristgerecht 3 Monate vor der Kündigung in Deutschland arbeitslos melden (und natürlich auch meinen Wohnsitz wieder verlagern).
Zum Kündigungszeitpunkt habe ich 23 Monate in Österreich gelebt und gearbeitet.
Da ich selbst gekündigt habe falle ich in die 90 Tage Sperrfrist.
Im Anschluss an die Sperrfrist möchte ich ALG1/Gründungszuschuss; 9/15Monate erhalten.
Über das Formular E301 ist das soweit möglich und ich glaube bis hierhin alles verstanden zu haben.

Nun zu meinem speziellen Fall:

In der Sperrfrist möchte ich ein laufendes Studiensemester abschliessen. Dieses besteht aus einem Fernstudium und einer zweimonatigen "Präsenzphase". Diese Präsenzphase möchte ich gerne in die Sperrzeit legen um das Semester abzuschliessen bevor ich mich 100% um die Selbstständikeit kümmern werde.

Nun habe ich mich informiert und nach meinem Wissensstand ist das so möglich:
- ich kündige wie oben beschrieben und melde mich mind. 1 Tag arbeitslos/arbeitssuchend
- ich melde mich gleich wieder ab und nutze die drei Monate für Vorbereitungen und den Abschluss des Studiensemesters
- nach drei Monaten (Ende des Semesters und der Sperrfrist) melde ich das Unternehmen an und beantrage die Förderung


Kann mir jemand sagen ob das möglich ist, oder ob ich was grundlegendes übersehen bzw. nicht verstanden habe? Gibt es eine andere Möglichkeit, oder ist das eh überhaupt nicht möglich?
Langsam weiss ich wirklich nicht mehr wie das alles zusammenhängt und was ich glauben soll...


Vielen Dank schonmal!
testuser
 
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Re: Ausland, Sperrfrist,Studium,ALG1,Förderung, sehr komplizier

Beitragvon Ahanit am 04.02.2010, 06:49

Wenn du studierst bist du nicht arbeitslos, da du ja für den Arbeitsmarkt nicht voll zur verfügung stehst..

Un dann ist da noch die Große Frage, ob du überhaupt ALG I berechtigt bist, denn du hast ja in Östereich eingezahlt, aber nciht in Deutschland.. Wenn dann kannst du dich in A Arbeitslos melden, aber in D wird es höchstwahrscheinlich nur ALG II, es seie denn du hast in den Letzen 2 Jahren min. 12 Monate in D gearbeitet..
Mein Weg in die Selbständig könnt ihr in meinem Blog verfolgen http://news.ahanit.de Meine Kunst findet ihr unter http://kunst.ahanit.de
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Re: Ausland, Sperrfrist,Studium,ALG1,Förderung, sehr komplizier

Beitragvon testuser am 04.02.2010, 11:13

Hallo, vielen Dank für die Antwort!

Anspruch in Deutschland auf ALG1 habe ich. Da gibt es Abkommen innerhalb der EU. Das funktioniert über das Formular E301...

Studium: Das Studium ist berufsbegleitend. Ich stehe dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung, werde mich dann aber die 2 Monate Präsenzphase wieder abmelden.

Das mit dem Studium ist aber wirklcih ein Problem. Kann ich mich vielleicht nach dem Semester arbeitslos melden? Wie wäre es dann mit Anspruch (Verringerung um 3 Monate auf 20 Monate in den letzten 24 Monaten)? Fällt dann nochmal eine Sperrfrist an?

Vielen Dank für die Antworten...
testuser
 
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