Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und muss sagen das ich schon sehr viele nützliche Infomationen aus diesem Forum gezogen habe. Wirklich eine sehr gute Addresse! Trotzdem ist das bei mir sehr kompliziert und ich verscuhe meine Situation mal zu schildern...
- 23Monate in Österreich sozialversicherungspflichtig angestellt
- selbst gekündigt
- in ein "Studiensemester" eingeschrieben
Ich möchte zurück nach Deutschland, mich selbstständig machen und eine mini GmbH gründen.
Ich werde mich fristgerecht 3 Monate vor der Kündigung in Deutschland arbeitslos melden (und natürlich auch meinen Wohnsitz wieder verlagern).
Zum Kündigungszeitpunkt habe ich 23 Monate in Österreich gelebt und gearbeitet.
Da ich selbst gekündigt habe falle ich in die 90 Tage Sperrfrist.
Im Anschluss an die Sperrfrist möchte ich ALG1/Gründungszuschuss; 9/15Monate erhalten.
Über das Formular E301 ist das soweit möglich und ich glaube bis hierhin alles verstanden zu haben.
Nun zu meinem speziellen Fall:
In der Sperrfrist möchte ich ein laufendes Studiensemester abschliessen. Dieses besteht aus einem Fernstudium und einer zweimonatigen "Präsenzphase". Diese Präsenzphase möchte ich gerne in die Sperrzeit legen um das Semester abzuschliessen bevor ich mich 100% um die Selbstständikeit kümmern werde.
Nun habe ich mich informiert und nach meinem Wissensstand ist das so möglich:
- ich kündige wie oben beschrieben und melde mich mind. 1 Tag arbeitslos/arbeitssuchend
- ich melde mich gleich wieder ab und nutze die drei Monate für Vorbereitungen und den Abschluss des Studiensemesters
- nach drei Monaten (Ende des Semesters und der Sperrfrist) melde ich das Unternehmen an und beantrage die Förderung
Kann mir jemand sagen ob das möglich ist, oder ob ich was grundlegendes übersehen bzw. nicht verstanden habe? Gibt es eine andere Möglichkeit, oder ist das eh überhaupt nicht möglich?
Langsam weiss ich wirklich nicht mehr wie das alles zusammenhängt und was ich glauben soll...
Vielen Dank schonmal!
