Re: Arbeitsvermittler macht Druck - Existenzgründung Zuschuss
von Jaquemot am 13.08.2010, 15:25
Der ALG1-Bezug erfordert durchaus, dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung zu stehen, insofern ist das Druck- respektive Arbeitsmittel der Arbeitsagentur üblicherweise die Abgabe von Vermittlungsvorschlägen, denen dann entsprechend Folge zu leisten (= Bewerbung schreiben) ist. Solange da keine Vermittlungshemmnisse auftauchen, gibt es keine weiteren Möglichkeiten, den Leistungsbezug zu versagen. Allerdings muss die Bewerbungsaktivität nachgewiesen werden, auch wenn parallel die Vorbereitung der Gründung betrieben wird.
Entsprechende Einstellung und Verhalten kenne ich bisher auch von allen Arbeitsvermittlern der Gründer, mit denen ich Kontakt habe. Es gibt wirklich keine guten Gründe und schon gar keine formalen Grundlagen, da Druck aufzubauen.
Vielleicht ist der Vermittler ja auch skeptisch, weil er die Erfolgsaussichten des Vorhabens bezweifelt und hofft, dass niemand eine positive fachliche Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens abgeben wird (die muss nämlich bei Antragstellung auf Gründungszuschuss vorliegen), weil es einfach keine gute Idee ist.