Arbeitslosenversicherung nach Gründungszuschuss

Arbeitslosenversicherung nach Gründungszuschuss

Beitragvon Frau Hein am 09.12.2011, 19:33

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Allerseits,

Folgendes - Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Ich bin selbständig und habe bis einschließlich Februar 2011 den Gründungszuschuss der AA erhalten und somit auch in der Arbeitslosenversicherung/AV. Mit Auslaufen des Zuschusses bin ich davon ausgegangen, dass auch die AV einfach ausläuft und habe keine Beiträge mehr gezahlt und auch nicht extra gekündigt, allerdings auch nie Mahnungen oder dgl. erhalten.

Nun hatte ich heute die Mitteilung in der Post, dass der monatliche Beitrag ab 01/2012 auf 78,75 Euro steigt und ich diese jeweils zum Monatsanfang zu begleichen hätte. Nun bin ich irritiert: Bin ich doch noch in der AV? Denn eigentlich schmeißen die einen doch nach 3 Monaten eh raus, sofern man nicht zahlt? Demnach wäre ich also 10 Monate im Zahlungsrückstand?

Und: Die Selbständigkeit läuft leider nicht , so dass ich diese jetzt aufgeben werde. Was hieße das in diesem Fall? Steht mir ALG zu (sofern ich nach wie vor in der AV bin)?

Vielen Dank vorab und viele Grüße!
Frau Hein
 
Beiträge: 1
Registriert: 09.12.2011, 19:30

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