Anspruch auf Gründungszuschuss

Anspruch auf Gründungszuschuss

Beitragvon sam33 am 16.10.2011, 16:27

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe eine Frage zum Gründungszuschuss.

Ich habe seit etwa einem Jahr gewerblich tätig, aber meine Haupteinnahmen erziele ich noch mit meiner nichtselbständigen Tätigkeit. Laut Angaben meines Arbeitgebers sind betriebsbedingte Kündigungen in naher Zeit nicht ausgeschlossen.

Ich habe daher vor meine gewerbliche Tätigkeit als Haupteinnahmequelle zu gestalten und wollte fragen, ob ich Anspruch auf den Gründungszuschuss habe? Ich würde sofort nach dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit den Antrag für den Gründungszuschuss einreichen, bin aber verunsichert, ob ich überhaupt förderfähig bin, da ich das Gewerbe schon seit 1 Jahr habe.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG

sam33
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Beiträge: 1
Registriert: 16.10.2011, 16:19

Re: Anspruch auf Gründungszuschuss

Beitragvon mgb-consulting am 16.10.2011, 21:10

Hallo ...

wenn Sie von einer derzeit "Noch-Haupteinnahmequelle" schreiben, dann ist das angemeldete Gewerbe ein Nebengewerbe, dieses kann jedoch jederzeit in ein Hauptgewerbe umgemeldet werden.

Die Sache mit dem Anspruch auf den Gründungszuschuss ist allerdings ab dem 01.11.2011 nicht mehr gegeben, denn dann ändert sich der bisherige Rechtsanspruch in eine Kann-Leistung, über deren Bewilligung der jeweilige Sachbearbeiter entscheidet.

Hier kann ich mir durchaus vorstellen, dass Sachbearbeiter bei bereits vorhandenen Gewerben keinen Zuschuss gewähren, weil sie argumentieren werden, dass das Gewerbe mit wenig Leistung ausgebaut werden kann und ein Zuschuss Verschwendung wäre.

Dennoch sollten sie es in jedem Falle versuchen, aber einen Rechtsanspruch auf die Leistung gibt es ab dem 01.11.2011 nicht mehr.

MfG
MGB-Consulting
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