Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage zum Gründungszuschuss.
Ich habe seit etwa einem Jahr gewerblich tätig, aber meine Haupteinnahmen erziele ich noch mit meiner nichtselbständigen Tätigkeit. Laut Angaben meines Arbeitgebers sind betriebsbedingte Kündigungen in naher Zeit nicht ausgeschlossen.
Ich habe daher vor meine gewerbliche Tätigkeit als Haupteinnahmequelle zu gestalten und wollte fragen, ob ich Anspruch auf den Gründungszuschuss habe? Ich würde sofort nach dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit den Antrag für den Gründungszuschuss einreichen, bin aber verunsichert, ob ich überhaupt förderfähig bin, da ich das Gewerbe schon seit 1 Jahr habe.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
sam33