Hallo,
ich bin seit eineinhalb Jahren arbeitslos und beziehe ALG II.
Mein Gründungsvorhaben wird von meiner Vermittlerin und dem Sachbearbeiter für Existenzgründungen poitiv beurteilt.
Ich habe Förderung nach §16c (Darlehen in Höhe von 5.000€) beantragt.
Mir wurde vom Jobcenter auferlegt ein Existenzgründerseminar zu besuchen. Dort habe ich erfahren, dass ich auch einen Antrag bei der GFAW zur Existenzgründerrichtlinie stellen kann (das gibt es leider nur in Thüringen). Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies wegen einer EV vor sieben Jahren nicht möglich wäre. Dem ist aber nicht so, es darf nur in den letzten drei Jahren keine EV abgegeben worden sein.
Bei der Existenzgründerrichtlinie steht nur, dass kein Gründungszuschuss nach §57 beantragt werden darf.
Weiß jemand, wie es für mich aussieht? Ich möchte mich natürlich nicht des Subventionsbetruges schuldig machen, aber, falls möglich, natürlich gerne diese 7.200€ bekommen.
Im Voraus schon mal vielen Dank.
LG certik